Anforderungen für die Registrierung von öffentlichen und privaten Lerneinrichtungen in Kenia

Die folgenden Anforderungen für die Registrierung von öffentlichen und privaten Lerneinrichtungen in Kenia stammen aus den bestehenden Richtlinien für die Registrierung von Grundbildungseinrichtungen, die 2010 entwickelt und im Einklang mit dem Grundbildungsgesetz von 2013, dem Grundbildungscurriculum Framework von 2017 und anderen bestehenden rechtlichen und politischen Dokumenten zu Bildung und anderen relevanten Sektoren überprüft wurden.

Die Leitlinien wurden zu einem bedeutsamen Zeitpunkt überarbeitet, an dem das Land seine allgemeine und berufliche Bildung von 8-4-4 auf 2-6-6-3 umstellt.

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Das Land hat den kompetenzbasierten Lehrplan für alle Ebenen der Grundbildung verabschiedet. Die Stufen umfassen die Vorschule (2 Jahre), die Grundschule (6 Jahre), die Sekundarstufe (6 Jahre aufgeteilt in Junior- und Senior-Stufen von jeweils 3 Jahren) und die Tertiärstufe (3 Jahre).

Diese Richtlinien werden auch bei der Registrierung von Einrichtungen verwendet, die andere von KICD genehmigte nationale und internationale Lehrpläne anbieten. Wir werden die Prozesse, Verfahren und Anforderungen für die Einrichtung und Registrierung einer Grundbildungseinrichtung mit Schwerpunkt auf qualitativ hochwertiger Bildung beschreiben.

Mindeststandards für menschliche und physische Ressourcen wurden auf allen Ebenen der Grundbildung beschrieben.

Diese Richtlinien enthalten die Anforderungen für die Registrierung, Verfahren für die Einrichtung privater und öffentlicher Einrichtungen, den Prozess der erneuten Registrierung, den Prozess der Schließung und Abmeldung, grundlegende Anforderungen an physische Einrichtungen, Antragsformulare und Checklisten für alle Ebenen.

Es gibt zwei Registrierungskategorien.

i. Einjährige vorläufige Registrierung, die für ein (I) Jahr gültig ist

ii. Fünfjährige Registrierung, die für fünf (5) Jahre gültig ist

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Stakeholder, die beabsichtigen, eine Einrichtung für Grundbildung und Ausbildung zu gründen, wenden sich an das County Education Board (CEB), worüber das CEB die für Qualitätssicherung und Standards zuständige Direktion auf dieser Ebene informiert:

Die Direktion prüft einen Antrag auf Genehmigung einer Einrichtung für Grundbildung und Ausbildung, um die Einhaltung der Standards sicherzustellen, und legt Folgendes fest:

  • Eignung der Website;
  • Bestätigen Sie die Angemessenheit der Größe des Grundstücks;
  • Bestätigen Sie die Verfügbarkeit eines vom Department of Public Works genehmigten Lageplans;
  • Bestätigen Sie die Verfügbarkeit einer gültigen Eigentumsurkunde / eines Mietvertrags für gepachtete Grundstücke und Gebäude;
  • Bestätigen Sie die Verfügbarkeit von Genehmigungen für die gesamte Infrastruktur von den zuständigen Aufsichtsbehörden;
  • Bestätigen Sie, dass sich der Standort der Einrichtung 300 m von einer Spirituosenverkaufsstelle in peri-städtischen und ländlichen Gebieten entfernt;
  • Bestätigen Sie die Verfügbarkeit einer angemessenen Nachhilfeinfrastruktur. 2 klassen für die Vorschule, 8 Klassen für die Grundschule, 4 Klassen und mindestens ein Labor für weiterführende Schulen für 8 4 4 und 2 Klassen für die Vorschule, 6 Klassen für die Grundschule, 3 Klassen für die Junior Secondary und 3 Klassen für Senior Secondary für Kompetenzbasierten Lehrplan. Alle speziellen Räume für den gewählten Weg müssen ebenfalls verfügbar sein. Bei ausländischen Lehrplänen muss der Unterricht für den gesamten Zyklus des angebotenen Bildungsniveaus angemessen sein.
  • Verfügbarkeit angemessener und geeigneter (altersgerechter) Möbel in allen Klassen bestätigen
  • Berücksichtigen Sie den Bedarf der Einrichtung im Hinblick auf die Zuordnung der Einrichtung und den Zugang in der Umgebung. –

Für alle neuen öffentlichen Grundbildungseinrichtungen muss jedoch auch Folgendes beachtet werden:

  1. Für alle neuen öffentlichen Grundbildungseinrichtungen in dicht besiedelten Gebieten darf der Abstand zwischen 2-tägigen Grund- / weiterführenden Schulen und 2-tägigen Grund- / weiterführenden Schulen nicht weniger als 600 m betragen;
  2. An Grundschulen angeschlossene Vorschuleinrichtungen dürfen in einem Umkreis von höchstens 2 km errichtet werden;
  3. Es dürfen keine Internatseinrichtungen für Grundschulen vorhanden sein;
  4. Um eine neue öffentliche Grundschule in dicht besiedelten Gebieten zu errichten, sollte die nächstgelegene bestehende öffentliche Grundschule mindestens ZWEI (2) Ströme haben (mit einer Mindestbevölkerung von 480 Lernenden).
  5. Um eine neue öffentliche Sekundarschule in dicht besiedelten Gebieten zu errichten, sollte die nächstgelegene bestehende öffentliche Sekundarschule DREI (3) Ströme erreicht haben (mit einer Mindestbevölkerung von 540 Lernenden)
  6. In dicht besiedelten Gebieten und ASAL-Gebieten sollte die nächstgelegene bestehende Einrichtung mindestens 60 Lernende haben;
  7. Für die Registrierung von sonderpädagogischen Einrichtungen dürfen pro Klasse maximal 10 Lernende für Lernende mit körperlichen, visuellen und Hörbehinderungen zugelassen sein. Für Lernende mit schweren Behinderungen sollte das Maximum jedoch zwischen 1 und S pro Klasse liegen;
  8. Für die Registrierung öffentlicher Lehrerausbildungseinrichtungen darf ein Landkreis nicht mehr als zwei Hochschulen registrieren.
  9. Keine Einrichtung der Räumlichkeiten oder des Geländes darf anderweitig genutzt werden, z. B. für Wohnzwecke oder gewerbliche Zwecke
  10. Der angebotene Lehrplan muss vom KICD geprüft und genehmigt und vom Bildungsministerium registriert worden sein
  11. Einrichtungen, die Online-Lernen anbieten, müssen ihren Lehrplan vom KICD genehmigen lassen, während die Online-Infrastruktur von lCTA genehmigt wird.

Die CEB:

(i) Stellen Sie den Institutionen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ein Genehmigungsschreiben (Lizenz) für die Website und Registrierungsantragsformulare aus

(ii) Alle Satelliteninstitutionen unter einer Verwaltung und einem Eigentum MÜSSEN unabhängig registriert sein

NB:

Eine Institution darf Lernende nur nach Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung aufnehmen. Das Genehmigungsschreiben der Website ist KEINE Lizenz zur Zulassung von Lernenden zur Institution.

ANMELDEGEBÜHR

Diejenigen, die die Registrierung von Bildungseinrichtungen beantragen, zahlen dem Hauptsekretär eine nicht erstattungsfähige Gebühr, die von Zeit zu Zeit wie folgt geändert wird: –

Private Bildungseinrichtungen:

– Einjährige vorläufige Registrierung: Kshs. 10,000/=

– Fünf Jahre Registrierung: Kshs. 10,000/=

– Neuregistrierung: Kshs. 10,000/=

10.0 Öffentliche Bildungseinrichtungen:

– Ein Jahr vorläufige Registrierung: Kshs. 10,000/=

– Fünf-Jahres-Registrierung: Kshs. 10,000/=

– Neuregistrierung: Kshs. 10.000 /=

NB: Die Anmeldegebühr ist ausschließlich per Bankscheck zu entrichten, der an den Hauptsekretär gerichtet ist und den Titel „Anmeldegebühren“ trägt

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