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Hintergrund zu PPSA

Der Personal Property Securities Act, allgemein als PPSA bezeichnet, regelt jetzt die Sicherheitsinteressen an persönlichem Eigentum in Australien. Vor seiner Umsetzung im Jahr 2009 gab es über 70 Gesetze in Bund und Ländern, die die Rechte von Gläubigern und Schuldnern bestimmten. Die Vielzahl von Gesetzen führte zu Inkonsistenzen zwischen den Staaten, wie Sicherheitsinteressen geschaffen und durchgesetzt werden sollten.

1993 empfahl die Australian Law Reform Commission eine nationale Überarbeitung der Wertpapiergesetzgebung und die Umsetzung der PPSA. Es wurde schließlich 2009 eingeführt, um ein einheitliches System zur Sicherung der Finanzierung mit persönlichem Eigentum zu schaffen.

An der Wurzel kodifizierte es alle bereits bestehenden Regeln der Sicherheitsinteressen und führte das persönliche Eigentumsregister ein. Die Verwendung dieses Registers ist in der heutigen Zeit besonders wichtig geworden, wenn es darum geht, Sicherheitsinteressen durchzusetzen und konkurrierende Interessen zwischen mehreren Gläubigern zu priorisieren.

Konkurs-, Liquidations- und Verwaltungsgesetze

Das PPSA geht nicht so weit, das bestehende Gesetz über Liquidation, Konkurs und Verwaltung zu ändern. Höchstens verlangt es einfach, dass der Gläubiger sein Sicherungsinteresse registriert, um es zu schützen. Zum Beispiel hat ein Gläubiger das Recht, die Sicherheiten nach dem PPSA zu beschlagnahmen, einzubehalten oder zu veräußern, kann diese Rechte jedoch nicht gegen einen Empfänger durchsetzen, der nach dem Corporations Act ernannt wurde.

Nach dem Corporations Act berührt eine Liquidationsentscheidung nicht die Rechte einer gesicherten Partei, vorbehaltlich der Anforderung, dass eine gesicherte Partei ihre Interessen registrieren und vervollkommnen muss.

Pfändung und Durchsetzung von Sicherungsrechten

Ein Sicherungsrecht ist gegen einen Gewährer in Bezug auf bestimmte Sicherheiten nur dann durchsetzbar, wenn das Interesse an die Sicherheit gebunden ist, wobei Sicherheit der Begriff ist, der für persönliches Eigentum verwendet wird, das einem Sicherungsrecht unterliegt. Zwei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ein Interesse an die Sicherheiten geknüpft werden kann:

  • der Grantor muss irgendeine Form von Recht über das persönliche Eigentum haben; und
  • entweder gibt der Gläubiger dem Gewährer einen neuen Wert für das Sicherungsinteresse, z. B. eine Geldzahlung, oder der Gewährer führt eine Handlung durch, durch die das Sicherungsinteresse entsteht.

Sobald das Sicherungsinteresse an die Sicherheit gebunden ist, kann es gegen den Gewährer geltend gemacht werden Wenn der Gläubiger sein Interesse jedoch gegen einen Dritten durchsetzen möchte, der die Sicherheit möglicherweise erworben hat, muss der Gläubiger die Kontrolle über die Sicherheit haben oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Schuldner haben, in der das Bestehen des Sicherungsinteresses bestätigt wird. Diese Vereinbarung muss sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner unterzeichnet werden.
Vervollkommnung eines Sicherungsinteresses

Obwohl die Pfändung eines Zinses zur Sicherung der Leistung oder Zahlung durch den Schuldner wirksam sein kann, entsteht das umfassendste Schutzniveau, sobald der Gläubiger sein Interesse vervollkommnet hat. Dies ist besonders wichtig, vor allem bei der Bestimmung der Priorität der Gläubiger konkurrierenden Interessen.

Ein Sicherheitsinteresse wird vervollkommnet, wenn:

  • das Sicherungsinteresse wurde an die Sicherheit geknüpft und die Anforderungen sind erfüllt, um es gegen den Gewährer und etwaige Interessen Dritter durchzusetzen; und
  • Die Finanzierungserklärung oder die Sicherungsvereinbarung ist im Personal Property Security Register eingetragen; oder
  • Unter bestimmten Umständen kontrolliert der Gläubiger die Sicherheit.

Um eine Sicherheitsvereinbarung beim Personal Property Security Register zu registrieren, muss eine Finanzierungserklärung eingereicht werden, die das Bestehen des Sicherungsinteresses belegt. Es muss die Angaben zur besicherten Partei, die Angaben zum Gewährer oder die Seriennummer der Sicherheit enthalten, wenn es sich bei der Sicherheit um die Art handelt, die anhand der Seriennummer registriert werden muss, die Identifizierung der Sicherheit, den Endzeitpunkt der Registrierung, einen Hinweis darauf, ob die Zinsen einem anderen Interesse untergeordnet sind, ob es sich bei den Zinsen um ein Kaufgeld handelt Sicherheit und jedes andere Detail, das die PPSA benötigt, sind enthalten.

Das korrekte Ausfüllen der Finanzierungsrechnung ist von entscheidender Bedeutung, da Inkonsistenzen dazu führen können, dass das Sicherungsinteresse nicht einwandfrei ist. Die Konsultation eines Anwalts wird abschließend die notwendigen Anforderungen bestimmen, die in jedem Umstand enthalten sein müssen.

Es ist wichtig zu beachten, dass einige Arten von Sicherheiten nach dem PPSA gemäß einer Seriennummer registriert werden müssen. Dazu gehören Autos, Wasserfahrzeuge und Boote, Flugzeuge und andere Kraftfahrzeuge; Die Seriennummer hängt davon ab, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt. Zum Beispiel muss ein Auto unter Verwendung seiner Fahrgestellnummer oder Fahrgestellnummer für ältere Modelle registriert werden.

Sobald ein Sicherungsrecht vollendet ist, gibt es dem Gläubiger nicht nur Vorrang vor dem Körper des nicht vollendeten Interesses, sondern auch vor dem Eingriff neuer Rechte. Es gibt Ausnahmen von vervollkommneten Sicherheitsinteressen, die nach dem PPSA die höchste Priorität haben, die bestimmen, dass unter bestimmten Umständen sogar ein vervollkommnetes Interesse überflüssig werden kann.

Unperfekte Sicherheitsinteressen sind für einen gutgläubigen Drittkäufer, der die Sicherheiten erwirbt, anfällig. Sie werden auch anfällig, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird, was bedeutet, dass das Sicherungsrecht auf den Schuldner entfällt und für die Verteilung unter seinen Gläubigern zur Verfügung steht. Ferner sind sie anfällig für einen Vollstreckungsgläubiger, der sie beschlagnahmt, um die Zahlung einer Urteilsschuld zu sichern.

Prioritätsregeln für konkurrierende Interessen der Gläubiger im Rahmen des PPSA

Das PPSA legt ein Standardregelwerk fest, das den Gläubigern einige Vorstellungen davon gibt, wie ihre konkurrierenden Interessen behandelt werden können. Sie sind nämlich:

  • Vervollkommnete Interessen haben Vorrang vor nicht vervollkommneten Interessen
  • Konkurrierende vervollkommnete Interessen werden zuerst in der Reihenfolge des Gläubigers mit Kontrolle über die Sicherheiten, dann zu vervollkommneten Kaufgeldsicherheitsanteilen und dann in der Reihenfolge des am längsten ununterbrochen gehaltenen Sicherungsinteresses priorisiert. Wenn diese nicht vorhanden sind, wird die Priorität in der Reihenfolge der Perfektion festgelegt
  • Die Priorität zwischen nicht einwandfreien Interessen wird in der Reihenfolge festgelegt, in der die Zinsen an die Sicherheiten gebunden wurden

Der beste Weg für einen Gläubiger, um sicherzustellen, dass seine Interessen angemessen geschützt sind, besteht darin, unsere Wirtschaftsanwälte in Brisbane zu konsultieren, wenn das Sicherungsinteresse erstmals festgestellt wird. Von dort aus kann ein Anwalt erklären, wie das Interesse am besten geschaffen und vor anderen Gläubigern geschützt werden kann, die möglicherweise ein ähnliches Interesse an den Sicherheiten haben.

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