Die Gesellschaftsform Close Corporation (im Folgenden als CC bezeichnet) ist aus internationaler Sicht eine seltene Art einer vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es wurde 1984 eingeführt und ist bis heute die beliebteste Rechtsform, um Geschäfte innerhalb Südafrikas sowie über die Grenzen hinaus zu tätigen. Es stellt eine günstige Alternative zu den etablierten Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Aktienkapital dar, wobei es sich um die Privatgesellschaft und die Aktiengesellschaft nach dem Gesellschaftsgesetz handelt. Obwohl es wahrscheinlich unter dem Companies Act auslaufen wird, wird es noch für die nächsten 10 Jahre gültig sein.
1. Gründung
Ein CC hat mindestens ein, aber maximal 10 Mitglieder, die Eigentümer des Unternehmens sind, da dieser Unternehmenstyp für Kleinunternehmer und Existenzgründer verwendet werden sollte. Nur natürliche Personen können Mitglieder eines CC sein, eine juristische Person, unabhängig davon, wo sie eingetragen ist, kann nicht Mitglied eines CC sein. Die Gründung eines CC wird mit der Gründungserklärung der Mitglieder eingeleitet. Es enthält das Grundlayout für das CC und kann später von den Mitgliedern durch Abschluss eines Assoziierungsabkommens geändert werden, das keinem Nichtmitglied zugänglich ist.
2. Name
Wenige Wochen bevor die Gründungserklärung beim Registrar of Companies eingereicht wird, muss ein Antrag auf Namensreservierung gestellt werden. Sobald der Name genehmigt ist, gilt dieser Vorbehalt für zwei Monate, in denen die Gründungserklärung den Registrar erreichen muss. Der Name muss auf den Buchstaben ‚CC‘ oder ‚BK‘ enden, wobei es sich um die Afrikaans-Übersetzung handelt , während es möglich ist, sechs Namensalternativen gleichzeitig auf demselben Formular zu überprüfen. Für die Auswahl eines Eigennamens gelten die Standardregeln für die Benennung eines Unternehmens. Neben den Namen aller Mitglieder muss der Name des Unternehmens auf der gesamten Geschäftskorrespondenz stehen, s41 Close Corporations Act.
3. Vertretung
Die Regeln der Vertretung sind in der Regel im Assoziierungsabkommen festgelegt. Der Hauptunterschied zwischen dem CC und anderen Arten von Unternehmen besteht darin, dass es keinen registrierten Direktor hat, sondern nur ein registriertes Rechnungsbüro, das normalerweise nicht die CC vertritt, sondern die gesamte relevante und offizielle Korrespondenz entgegennimmt. Im Tagesgeschäft wird der CC in der Regel durch seine Mitglieder vertreten, sofern sie nicht rechtlich daran gehindert werden. Vertretungsbeschränkungen unter den Mitgliedern sind nur gültig, wenn sie dem betreffenden Dritten bekannt gegeben werden.
4. Haftung
Aufgrund der Tatsache, dass das CC eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, ist das Unternehmen für alle seine gesetzlichen sowie vertraglichen und deliktischen Verbindlichkeiten verantwortlich. Unter außergewöhnlichen Umständen können bestimmte Mitglieder haftbar gemacht werden, wenn sie sich gesetzeswidrig verhalten.
5. Liquidation und Liquidation
Ein CC kann aus verschiedenen Gründen und von verschiedenen Parteien gelöst werden. Neben der freiwilligen Liquidation eines solventen CC auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses können 50% der Mitglieder beim Gericht einen Antrag auf Liquidation des CC stellen. Andere Gründe liegen im Rahmen des Common Law, wie Insolvenz, langfristige Ruhephase oder Verlust aller Geschäfte. Schließlich erlischt eine CC, wenn sie in eine private oder öffentliche Gesellschaft umgewandelt wird.
6. Finanzen und Prüfung
Anders als für das private Unternehmen muss das CC keine geprüften Jahresabschlussbilanzen erstellen. Eine einfache Übersicht über Einnahmen und Ausgaben reicht aus, um dem Empfänger der Einnahmen (Taxman) vorgelegt zu werden.
Im Wesentlichen ist das CC ein günstiges und effizientes Unternehmen für Unternehmensgründungen, kleine Unternehmen und Immobilienbestände, solange diese Gesellschaftsform existiert.
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Close Corporation nach südafrikanischem Recht
Die Close Corporation ist die einfachste Gesellschaftsform in Südafrika. Dieser Artikel erklärt seine grundlegende Struktur.