EORI-NUMMER

Die EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification Number) ist eine in der gesamten Europäischen Union gültige Betreiber-Identifikationsnummer, die die deutsche Zollnummer ersetzt. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Zollkodex am 1. Juli 2009 ist diese Nummer Voraussetzung für die Zollabfertigung in der Europäischen Union.

Wer muss eine EORI-Nummer haben?

Wenn Ihr Unternehmen ein „Wirtschaftsbeteiligter“ ist, d. h. Eine Person, die im Rahmen ihrer Tätigkeit an Tätigkeiten beteiligt ist, die unter das Zollrecht fallen, muss Ihr Unternehmen über eine EORI-Nummer verfügen (Artikel 1 Absatz 12 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93). „Personen“ sind entweder natürliche oder juristische Personen (z.B. eine Limited oder PLC) oder mehrere rechtsfähige Personen (insbesondere Personengesellschaften wie LLC).

Personen, die „im Geschäftsverkehr an Tätigkeiten beteiligt sind, die unter das Zollrecht fallen“, sind nicht nur alle unmittelbar Beteiligten (z. B. Ausführer, Anmelder, Vertreter), sondern auch alle indirekt Beteiligten und insbesondere diejenigen, die am IT-gestützten ATLAS-Verfahren teilnehmen, auch wenn sie keine technische Rolle spielen (z. B. jemand, der technische Nachrichten übermittelt). EORI-Nummern werden kostenlos ausgegeben.

Wie erhalte ich die EORI-Nummer?

EORI-Nummern werden auf Anfrage von der Abteilung Zollinformations- und Wissensmanagement (IWM Zoll) kostenlos vergeben. Um den Antrag zu stellen, muss der Wirtschaftsbeteiligte das Formular 0870 (Betreiber – EORI-Nummern-Stammdaten) ausfüllen und per Post oder Fax an IWM Zoll zurücksenden.

Wie viele EORI-Nummern darf ein Wirtschaftsteilnehmer haben?

Als Wirtschaftsbeteiligter müssen Sie über eine einzige EORI-Nummer verfügen, da die EORI-Nummer als europaweit eindeutige Kennung verwendet wird (Art. 1 (16) und Art. 4l (6), CCIP). Dies bedeutet auch, dass jeder nicht rechtsfähige Teil oder Teile Ihres Unternehmens (Zweigniederlassung oder Betriebsstätte) keine eigene EORI-Nummer (n) haben kann.

Sollte der Zollinformations- und Wissensmanagementdienst (IWM Zoll) feststellen, dass Sie als Wirtschaftsbeteiligter mit mehreren EORI-Nummern registriert sind, von denen eine oder mehrere nicht rechtsfähigen Teilen (Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten) Ihres Unternehmens zugeordnet wurden – was während der Übergangszeit der Fall sein kann -, werden Sie von IWM Zoll kontaktiert. Solche vorläufig nicht rechtsfähigen Unternehmen (Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten) zugewiesenen EORI-Nummern werden zu einem bestimmten Zeitpunkt deaktiviert, der in Absprache mit Ihnen vereinbart wurde. Im Zuge einer solchen Umstellung können die betreffenden nicht rechtsfähigen Teile Ihres Unternehmens gegebenenfalls eine Zweigniederlassungsnummer erhalten und müssen sich danach sowohl mit der EORI-Nummer als auch mit dieser zusätzlichen Zweigniederlassungsnummer identifizieren.

Unterstützung durch WW+KN bei der Beantragung einer EORI-Nummer

WW+KN unterstützt ausländische Unternehmen bei der Beantragung einer EORI-Nummer in Deutschland und insbesondere bei der Erstellung aller relevanten Formulare sowie bei der Kommunikation mit dem Deutschen Zoll.

Wenn Sie Fragen haben oder einen Service benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an [email protected].

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Ein ausländisches Unternehmen, das in die EU importiert, benötigt eine EORI-Nummer.
  • Die EORI-Nummer wird nur für die Zollabfertigung ausgestellt.
  • Ein Unternehmen kann nur eine EORI-Nummer für alle EU-Länder haben. Wenn ein Unternehmen eine EORI-Nummer aus einem EU-Land erhalten hat, kann die EORI-Nummer von dem Unternehmen auch in allen anderen EU-Ländern verwendet werden.

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