Die Vergabe von Fördermitteln an die freie Theater- und Tanzlandschaft Berlins richtet sich nach der Allgemeinen Richtlinie des Senats über die Förderung privater Theater und Theater- und Tanzgruppen in Berlin aus dem Jahr 2008.
Ziel der Richtlinie ist es, den Zugang kleiner und mittlerer privater Theater und freier Ensembles mit Sitz in Berlin zu Finanzierungsquellen zu verbessern und die Transparenz in Bezug auf Finanzierungsfragen zu erhöhen. Gefördert werden Produktionen nach künstlerischem Verdienst. Dieser Ansatz ermöglicht es Administratoren, den Fokus der Finanzierungsströme als Reaktion auf neue und aufkommende Trends in den darstellenden Künsten zu verlagern.
Hierfür wurden eine Reihe von Förderkategorien und entsprechenden Förderperioden sowie klar definierte Verfahren für die Vergabe der Mittel durch Fachjurys zur Bewertung der Anträge festgelegt.
Das Förderregime wurde mit der Absicht konzipiert, den Fortbestand etablierter Ensembles zu sichern und gleichzeitig genügend Flexibilität zu bieten, um auf sich abzeichnende Trends in Theater und Tanz zu reagieren, indem neue Akzente über mehrere Genres hinweg gesetzt werden.
Der Senat hat ein abgestuftes Fördersystem eingerichtet, das sowohl kurzfristige Initiativen als auch ehrgeizigere Vorhaben gleichermaßen berücksichtigt. Für die Durchführung einmaliger und kurzfristiger Projekte (Projektförderung) stehen Einzelzuschüsse zur Verfügung. Grundfinanzierung und Spielstättenprogramme bieten Theatergruppen und Spielstätten einen Planungshorizont von bis zu zwei Jahren. Das Konzeptförderprogramm ist eine Form der institutionellen Förderung mit einer Regellaufzeit von vier Jahren, um eine längerfristige Planung zu ermöglichen. Dieser Mix aus langfristiger Projektförderung und kurzfristiger institutioneller Förderung basiert auf dem sogenannten „Omnibus-Prinzip“, wonach neue Zuschüsse nur dann gewährt werden können, wenn bisherige Zusagen nicht mehr eingehalten werden (d.h. wenn Empfänger „aus dem Bus steigen“).
Das System wird ergänzt durch die Bereitstellung einer sicheren, langfristigen institutionellen Finanzierung für hochkarätige Institutionen, die eine breite Unterstützung in der gesamten Gesellschaft genießen und deren Finanzierung Gegenstand parlamentarischer Debatten im allgemeinen Rahmen der Haushaltsgesetzgebung ist.