Häufige Fragen zu DAP

Haben Sie eine Frage an das DAP-Team? Senden Sie eine E-Mail an [email protected] und wir melden uns bei Ihnen.

Benutzervereinbarung für das Digital Analytics Program (DAP)

F. Welche Aufgaben habe ich als DAP-Benutzer?

A. Indem Sie sich anmelden und auf das Konto des Digital Analytics-Programms zugreifen, verstehen und stimmen Sie zu, dass:

  • Der Zugriff auf die regierungsweite Ansicht des Digital Analytics Program (DAP) soll die teilnehmenden Agenturen bei der Verbesserung von Websites in der gesamten Regierung unterstützen.
  • Der Zugriff auf diesen vollständigen Datensatz ist nur DAP-Benutzern vorbehalten.
  • Jede teilnehmende Agentur kontrolliert die Verteilung und Weitergabe ihrer eigenen agenturspezifischen Daten nach Ermessen des von der Agentur benannten DAP-Kontaktpunkts (POC).
  • Agenturen sind nicht befugt, aus dem DAP-Konto abgeleitete Erkenntnisse über eine andere Agentur ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der anderen Agentur zu kommunizieren oder weiterzugeben (es sei denn, diese Daten sind bereits Teil der öffentlich zugänglichen Daten auf analytics.usa.gov ).
  • Der Google Analytics (GA) -Code wurde entwickelt, um Daten auf allen .gov-Websites konsistent zu sammeln. Änderungen am Code ohne DAP-Autorisierung sind untersagt. DAP erfordert die Überwachung des Codes, um sicherzustellen, dass die Daten für Agenturstandorte genau gemeldet werden. Agenturen können zusätzlich zu DAP weiterhin ihre eigenen Metriktools ausführen.

Implementierung

F. Mit welchem Tool werden die Daten erfasst?

A. Derzeit verwendet DAP Google Analytics 360, um die Webverkehrsdaten zu sammeln und zu analysieren.

F. Muss dieses Tool auf allen Websites verfügbar sein? Oder nur Top-Level-Domains?

A. Am 8. November 2016 veröffentlichte das Amt für Verwaltung und Haushalt (OMB) ein Memorandum über Richtlinien für öffentliche Websites und digitale Dienste der Bundesbehörde (PDF, 1.2 MB, 18 Seiten), für die Bundesbehörden den DAP-Javascript-Code auf allen öffentlich zugänglichen Bundeswebsites implementieren müssen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Adding Your Site to DAP.

F. Kann der DAP-Code mit anderen Google Analytics- und / oder anderen Webanalyse-Tools implementiert werden?

A. Ja. Das DAP-Konto-Skript-Tag greift nicht in Ihre vorhandenen Analytics-Tools-Skript-Tags ein und sollte sich nicht auf Daten auswirken. Das DAP-Team ermutigt alle teilnehmenden Websites, zusätzlich zum DAP-Tool eigene Webanalysetools zu implementieren.

Frage. Warum stimmen die DAP-Daten nicht genau mit unserem kostenlosen, unabhängig verwalteten Google Analytics-Konto überein?

A. Verschiedene Analysetools stimmen aufgrund geringfügiger oder großer Konfigurationsunterschiede häufig nicht genau überein. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Google Analytics-Implementierung genau mit dem DAP-Konto übereinstimmt. Wenn der Unterschied signifikant ist, Senden Sie eine E-Mail an das Team unter [email protected] und wir werden versuchen, bei der Fehlerbehebung zu helfen.

F. Kann der Digital Analytics-Code Websites und Webseiten mithilfe von HTTPS verfolgen?

A. Ja, DAP-Code kann HTTPS-Websites und -Seiten verfolgen. Der aktuelle DAP GA-Code dient dem Skript und akzeptiert die xhr-Anforderung standardmäßig unter HTTPS.

F: Gibt es für Agenturen, die bereits über ein Metrikprogramm verfügen, eine Möglichkeit, einige dieser historischen Daten in unser DAP-Profil aufzunehmen, damit wir die aktuelle Leistung weiterhin mit historischen Daten vergleichen können? Oder müssen wir diese Daten einfach woanders speichern?

A. Es gibt keine Möglichkeit, ältere oder historische Daten oder Protokolldateien in das DAP-Konto zu importieren.

F: Kann der DAP GA-Code auf Websites interner Agenturen bereitgestellt werden (nur für interne Mitarbeiter verfügbar)?

Antwort-Nr. Der DAP Google Analytics-Code sollte nur auf öffentlich zugänglichen Webseiten von Agenturen bereitgestellt werden.

F: Wie ist das DAP Google Analytics-Konto aufgebaut?

A. Das Google Analytics-Konto von DAP verwendet Ansichten (früher ‚Profile‘ genannt), um den Website-Verkehr von Bundesbehörden zu kategorisieren und darüber zu berichten. Ansichten werden auf der Haupt- oder Kabinettsebene der Bundesbehörde zugewiesen (z. B. DOD, DOC, Bildungsministerium usw.), und der Datenverkehr für Websites von Unteragenturen oder Büros wird unter diesem Hauptagenturprofil gemeldet. Es gibt auch ein übergreifendes, regierungsweites Berichtsprofil, das den gesamten Datenverkehr der Bundeswebsites in einem einzigen Profil zusammenfasst.

DAP-Mitarbeiter sind verantwortlich für die Erstellung aller Agenturprofile sowie für die Pflege der Profilfilter, die zur Verteilung eingehender Verkehrsdaten verwendet werden. Alle DAP GA-Benutzerzugriffsanforderungen müssen zuerst vom DAP POC der jeweiligen Agentur genehmigt werden. Nach der Genehmigung erhalten alle DAP-Benutzer Nur-Ansichtsrechte für den Zugriff auf die Google Analytics-Ansichten. Nachdem der Benutzerzugriff gewährt wurde, können Benutzer den Website-Datenverkehr innerhalb der DAP-Profile anzeigen. Alle Benutzerverwaltungs- und anderen Administrationsfunktionen werden nur von den DAP-Mitarbeitern übernommen.

Um Daten zum Datenverkehr einer bestimmten Website anzuzeigen, kann jeder DAP-Benutzer bis zu 100 erweiterte benutzerdefinierte Segmente und / oder benutzerdefinierte Berichte erstellen. Alle benutzerbasierten Berichte, Segmente und Dashboards können auf Wunsch für andere GA DAP-Benutzer freigegeben werden. Darüber hinaus kann ein Benutzer verschiedene Warnungen erstellen, um die Leistung und den Datenverkehr seiner Website sowie Kampagnen und kampagnenbezogene Berichte zu überwachen. Sehen Sie sich das aufgezeichnete DAP 101-Training (YouTube) an, um mehr über Profile, Segmente und Dashboards zu erfahren.

Anpassung und Zugriff

F. Wer kann das Tool verwenden?

A. Die Implementierung und Nutzung von DAP ist auf Mitarbeiter oder Auftragnehmer von Behörden der US-Bundesregierung beschränkt.

F. Kann meine Agentur es kostenlos nutzen?

A. Ja. Es gibt keine Kosten für Bundesbehörden, dieses Tool zu verwenden.

F. Ist ein Gmail- oder Google-Konto die einzige Möglichkeit, auf diese Daten zuzugreifen?

A. Ein Google-Konto ist erforderlich, eine Google Mail—E-Mail-Adresse jedoch nicht. Persönlichen Google Mail-Konten wird kein Zugriff gewährt. Sie sollten sich mit Ihrer .gov- oder .company-E-Mail-Adresse für das Digital Analytics-Programm anmelden.

F. Darf ich den DAP GA-Code ändern, um ihn für meine Agentur / Website anzupassen?

Antwort-Nr. Der gov-weite Google Analytics-Code wurde entwickelt, um Daten auf allen .gov-Websites konsistent zu sammeln. Änderungen am Code ohne DAP-Autorisierung sind untersagt. Das DAP-Team muss den Code überwachen, um sicherzustellen, dass die Daten für Agenturstandorte genau gemeldet werden. Agenturen können weiterhin ihre eigenen Metriken zusätzlich zu DAP ausführen.

Datenzugriff, Datenspeicherung und Datenschutz

F: Können Besucher von Regierungswebsites die Verfolgung durch Google Analytics deaktivieren?

A. Ja. Google ermöglicht es Benutzern, Google Analytics über eine Browsererweiterung für viele gängige Browser zu deaktivieren.

F. Erfasst Google oder GSA personenbezogene Daten (PII)?

Antwort-Nr. Personenbezogene Daten sind Informationen, die Sie persönlich identifizieren, wie Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse oder andere Daten, die vernünftigerweise mit solchen Informationen verknüpft werden können. GSA verfügt nicht über Prozesse, um diese Informationen mithilfe des Digital Analytics-Programmtools zu sammeln, und Agenturen ist es untersagt, personenbezogene Daten an das DAP-Konto weiterzugeben.

Darüber hinaus ist der DAP-Code so eingestellt, dass IP-Adressen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anonymisiert werden und die ursprüngliche IP-Adresse zu keinem Zeitpunkt gespeichert wird.

Frage. Stehen die von uns erfassten Metriken den Werbepartnern von Google zur Verfügung?

Antwort-Nr. Keine der im Rahmen des Digital Analytics-Programms erfassten Daten der Bundesregierung wird an die Werbepartner von Google weitergegeben.

F. Speichert Google oder GSA jemals IP-Adressen?

A. Die IP-Anonymisierung/Maskierung erfolgt, sobald Daten bei Google Analytics eingehen und bevor eine Speicherung erfolgt. Zu keinem Zeitpunkt wird die vollständige IP-Adresse auf die Festplatte geschrieben, da die gesamte Anonymisierung fast sofort nach Erhalt der Anforderung im Speicher erfolgt. Die vollständige IP-Adresse wird niemals auf die Festplatte geschrieben, wenn das Anonymisierungsflag aktiviert ist, wie dies beim GSA-Konto der Fall ist. Lesen Sie mehr über die IP-Anonymisierung in Google Analytics.

F: Benötigt meine Agentur eine Nutzungsvereinbarung mit Google, um die im Rahmen des Digital Analytics-Programms von GSA bereitgestellten Dienste nutzen zu können?

GSA hat neue Nutzungsbedingungen für Google Analytics 360 ausgehandelt. Daher müssen Agenturen keine neuen Nutzungsbedingungen unterzeichnen, um DAP zu verwenden. Wenn eine Agentur eine eigene separate (nicht DAP-) Implementierung von Google Analytics 360 wünscht, kann sie die DAP-Nutzungsbedingungen als Ausgangspunkt verwenden, muss jedoch eine separate Vereinbarung unterzeichnen. Bitte kontaktieren Sie [email protected] um eine Kopie der Bedingungen anzufordern.

F. Ist eine neue Datenschutzerklärung auf meiner Agentur-Website erforderlich, wenn wir Google Analytics 360 hinzufügen?

A. Höchstwahrscheinlich ja. Wir empfehlen die Verwendung von USA.gov „Verwendung von persistenten Cookies“ als Beispiel dafür, wie die Datenschutzerklärung einer Website aktualisiert werden sollte, um die Informationssammlung widerzuspiegeln.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.