Invaliditätsrente

Einleitung

Die Invaliditätsrente ist eine wöchentliche Zahlung an Personen, die aufgrund einer langfristigen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können und sozialversichert sind (PRSI).

Abhängig von Ihrem Gesundheitszustand können Sie Anspruch auf Invalidenrente haben, wenn Sie Krankengeld oder Invalidengeld erhalten haben oder erhalten haben.

Die Invaliditätsrente basiert auf den Sozialversicherungsbeiträgen eines Antragstellers, und der persönliche Zahlungssatz ist nicht bedürftigkeitsprüfend. Invaliditätsrente ist steuerpflichtig. Im Falle einer Invalidenrente haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte. Sie können auch zusätzliche Sozialleistungen erhalten, zum Beispiel das Haushaltsleistungspaket.

Seit dem 1. Dezember 2017 können Selbstständige, die ausreichende PRSI-Beiträge der Klasse S gezahlt haben, eine Invalidenrente beantragen.

Anspruch auf Invaliditätsrente

Um sich für die Gewährung der Invaliditätsrente zu qualifizieren, muss ein Antragsteller sowohl die PRSI-Beiträge als auch die folgenden medizinischen Bedingungen erfüllen:

PRSI-Beitragsbedingung

Um eine Invalidenrente zu erhalten, müssen Sie mindestens:

  • 260 (5 PRSI-Beiträge seit dem Eintritt in die Sozialversicherung und
  • 48 Beiträge (Klasse A, E, H oder S), die im letzten ODER vorletzten vollständigen Beitragsjahr vor dem Datum Ihres Anspruchs gezahlt oder gutgeschrieben wurden

Medizinische Kriterien

Um sich für die Zahlung zu qualifizieren, müssen Sie sich möglicherweise einer medizinischen Untersuchung durch einen Arzt des Ministeriums für Sozialschutz unterziehen. Ein DSP-Entscheider berücksichtigt alle medizinischen Beweise bei der Entscheidung, ob Sie sich für die Zahlung qualifizieren.

Um sich zu qualifizieren, müssen Sie:

  • Mindestens 12 Monate arbeitsunfähig gewesen sein und voraussichtlich noch mindestens 12 Monate arbeitsunfähig sein werden (Sie werden während dieser Zeit wahrscheinlich Krankengeld oder Invalidengeld erhalten haben) oder
  • Dauerhaft arbeitsunfähig sein (in bestimmten Fällen sehr schwerer Krankheit oder Behinderung können Sie direkt von einer anderen Sozialhilfe oder von Ihrem Arbeitsplatz in die Invalidenrente wechseln).

Ein Entscheider berücksichtigt alle medizinischen Beweise und bestimmt die Berechtigung.

Zahlungssätze
Persönliche Zulage €208.50
Qualifizierter Erwachsener €148.90
Jedes qualifizierte Kind

Kind unter 12 Jahren

€38 (Vollpreis)

€19 ( halber Preis)

Kind ab 12 Jahren

€45 (voller Preis)

€22.50 (zum halben Preis)

>> zurück zum Anfang

Dauer der Zahlung

Invaliditätsrente kann bis zum Alter von 66 Jahren gezahlt werden, wobei zu diesem Zeitpunkt eine automatische Übertragung auf die staatliche Rente erfolgt (beitragsabhängig). Es ist zahlbar, solange Sie weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft werden und wenn Sie aufgrund Ihrer Krankheit oder Behinderung wahrscheinlich nicht in der Lage sind, für den Rest Ihres Lebens zu arbeiten.

Ärztliche Beurteilung

Im Rahmen Ihres Anspruchs auf Invaliditätsrente werden Sie möglicherweise aufgefordert, an einer medizinischen Beurteilung durch einen medizinischen Gutachter teilzunehmen. Die Stellungnahme des medizinischen Gutachters nach dieser Beurteilung wird einem zuständigen Beamten zur Prüfung Ihres fortbestehenden Anspruchs auf Invalidenrente vorgelegt.

In jedem Fall, in dem die Zahlung der Invalidenrente abgelehnt wird, werden Sie über die Entscheidung informiert und auf Ihr Recht auf Überprüfung und/ oder Berufung hingewiesen.

Rückkehr zur Beschäftigung

EmployAbility Services

Der Nationwide EmployAbility Service bietet einen Beschäftigungsunterstützungsdienst für Menschen mit einem Gesundheitszustand, einer Verletzung, einer Krankheit oder einer Behinderung.

Die angebotenen Stützen sind:

  • Individuelle Bedarfsanalyse
  • Job Sourcing
  • Berufsprofil und Karriereplanung
  • Nachbetreuung und Mentoring
  • Unterstützung am Arbeitsplatz und Coaching

>> zurück zum Anfang

Gemeinschaftsbeschäftigung

Teilnehmer an Gemeinschaftsbeschäftigungssystemen können nicht gleichzeitig eine andere Sozialhilfe in Anspruch nehmen.

Betriebliche Wiedereingliederungsbeihilfe

Wenn Sie sich als Vollzeitbeschäftigte selbständig machen möchten, können Sie die betriebliche Wiedereingliederungsbeihilfe über das Ministerium für Sozialschutz beantragen, wenn Sie seit 9 Monaten oder länger Invalidenrente beziehen.

Zurück zur Bildungsbeihilfe

Wenn Sie eine Invaliditätsrente beantragt haben, können Sie möglicherweise die Zurück zur Bildungsbeihilfe beantragen.

>> zurück nach oben

Weitere Informationen

Schulungen (nicht CE)

Personen mit Invalidenrente dürfen nur mit Genehmigung und Genehmigung des Ministeriums für Sozialschutz an Schulungen teilnehmen. Diese ‚Befreiung‘ muss erhalten werden, bevor Sie mit der Schulung beginnen können. Die Teilnehmer erhalten nicht den Standard-Trainingsbonus von 20 € pro Woche.

Sekundäre Leistungen

Der Anspruch auf die Beibehaltung eines Teils oder aller Ihrer sekundären Leistungen kann durch die Höhe und Quelle des zusätzlichen Einkommens beeinflusst werden. Bitte kontaktieren Sie das INOU für weitere Informationen unter (01) 856 0088.

Ehegatte / Lebenspartner/Zusammenlebender Erwerbstätiger

Wenn Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder Zusammenlebender erwerbstätig ist, eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt oder ein Einkommen aus einem Ausbildungs- oder Ausbildungskurs hat, könnte sich sein Einkommen auf die qualifizierte erwachsene Zahlung auswirken, die Sie für Ihre Invaliditätsrente erhalten. Bitte kontaktieren Sie das INOU für weitere Informationen.

SWA-Zahlungen

Das Ministerium für Sozialschutz kann nach eigenem Ermessen einer Person den Zugang zu bestimmten SWA-Zahlungen gestatten, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein unvorhergesehener und außergewöhnlicher Bedarf besteht. Dazu gehören Zahlungen für außergewöhnliche Bedürfnisse und Zahlungen für dringende Bedürfnisse. Personen mit Invaliditätsrente können die Schulanfangszulage für Kleidung und Schuhe beantragen.

>> zurück zum Anfang

Kontaktieren Sie uns

Telefon

Sie können sprechen, in vollem Vertrauen, zu einem Informationsbeauftragten in der Informations- und Advocacy-Sektion direkt bei 01 – 856 0088 , Montag – Donnerstag 9.30 bin zu 5.00 pm und Freitag 9.30bin zu 4.00pm.

Online

Nutzen Sie das Online-Kontaktformular auf der INOU-Website

E-Mail

Sie können Ihre Anfrage direkt per E-Mail an uns senden unter [email protected]

Aktualisiert: 25/01/2021

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.