Q Ich habe meine Wohnung in Cornwall im Dezember gekauft, aber vor kurzem hat sich die Möglichkeit ergeben, auswärts zu arbeiten. Da sich das Haus in einer so schönen Lage in der Nähe des Meeres befindet, denke ich darüber nach, es als Ferienhaus über den Sommer und für eine längere Vermietung über den Winter zu vermieten. Können Sie mir einen Rat geben, was ich tun müsste?
LW
A Das erste, was Sie tun müssen, ist zu überprüfen, ob Ihr Hypothekengeber glücklich ist für Sie Ihre Wohnung zu lassen, und zu welchen Bedingungen. Die meisten Kreditgeber sind bereit, Kreditnehmern die Vermietung von Immobilien an Langzeitmieter zu ermöglichen, sind jedoch möglicherweise weniger flexibel, wenn es um kurzfristige Ferienvermietungen geht. Wenn Ihr Kreditgeber zustimmt, dass Sie Ihre Wohnung vermieten können, wird möglicherweise auch erwartet, dass Sie Ihre Hypothek ändern und möglicherweise einen höheren Zinssatz zahlen, um die kommerzielle Nutzung der Immobilie widerzuspiegeln.
Sobald Sie die Zustimmung Ihres Kreditgebers erhalten haben, sind Sicherheit, Versicherung und Steuern die wichtigsten zu berücksichtigenden Themen. Ein Vermieter, ob Urlaub oder langfristig, sollte Sie in Sicherheits- und Versicherungsfragen beraten können. Dazu gehört, dass Sie sicherstellen, dass Ihre Möbel und Geräte den verschiedenen Sicherheitsbestimmungen entsprechen, und dass Sie die Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, falls sich Ihre Gäste auf Ihrem Grundstück verletzen und beschließen, Sie zu verklagen.
Ein Vermietungsagent sollte Ihnen auch mitteilen können, ob Sie die Gewerbesteuer für die Immobilie anstelle der Gemeindesteuer zahlen müssen. Dies ist wahrscheinlich der Fall, wenn Sie Ihre Wohnung als Ferienhaus vermieten, auch wenn es nur für einen Teil des Jahres ist.
Die Art der Vermietung wirkt sich auch auf Ihre Steuerposition aus. Einkünfte aus der Vermietung von möblierten Ferienimmobilien werden in zweierlei Hinsicht günstiger besteuert als Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien an Langzeitmieter.
Erstens können Sie bei der Berechnung Ihres zu versteuernden Gewinns mehr Ausgaben abziehen, und zweitens kann jeder Verlust, den Sie machen – was passieren wird, wenn Ihre steuerlich abzugsfähigen Ausgaben Ihr Vermietungseinkommen übersteigen – verwendet werden, um Ihre Gesamtsteuer zu reduzieren Rechnung, nicht nur die Steuerrechnung auf Einkommen aus der Immobilie.
Um jedoch Ihr Einkommen aus der Vermietung Ihrer Wohnung als Ferienwohnung behandeln zu lassen, muss sie voll möbliert sein, mindestens 140 Tage im Jahr zur Vermietung zur Verfügung stehen, mindestens 70 Tage lang vermietet sein und nicht länger als 31 Tage an einen einzelnen Bewohner (oder eine Gruppe) vermietet sein.
Dies bedeutet, dass Ihr langfristiger Wintermieter Ihre Immobilie für maximal fünf Monate mieten kann, um diese Anforderungen zu erfüllen.
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