Abhilfemaßnahmen für eine Verletzung der Moralklausel
Unabhängig davon, welches Verhalten die Klausel auslöst, kann die Abhilfe für eine solche Verletzung letztendlich bedeutender sein. Der Endorser / die Marke (z. B. Nike) wird wahrscheinlich eine beliebige Anzahl potenzieller Abhilfemaßnahmen für einen solchen Verstoß anstreben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die Kündigung des Vertrags; Aussetzung des Vertrags für einen bestimmten Zeitraum; Verhängung einer Geldstrafe für das fragliche Verhalten, ohne den Endorsement-Vertrag zu kündigen; oder die Zahlung von Schadensersatz durch den Athleten wegen Vertragsverletzung.
Wie Christopher Chase von Frankfurt Kurnit Klein & Selz, PC genau feststellt: „Kündigung und Aussetzung werfen ein weiteres Problem auf – die Zahlung einer Entschädigung. Wenn eine der beiden Optionen ausgeübt wird, möchte der Werbetreibende möglicherweise: die dem Athleten geschuldete Entschädigung zurückhalten; Zahlen Sie dem Athleten anteilig entweder für die bisher erbrachten Dienstleistungen oder auf der Grundlage der Vertragslaufzeit (und zahlen Sie in Zukunft nichts anderes); oder eine Rückerstattung der an den Athleten gezahlten Entschädigung beantragen (eine Rückerstattungsklausel ist jedoch oft schwer einzufügen).“