Nachlasssteuerzahler Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN)

Wenn eine Person stirbt und ein Nachlass geöffnet wird, um die Verteilung des Vermögens der Person und andere rechtliche Angelegenheiten zu behandeln, ist das erste, was diejenigen, die den Nachlass behandeln, tun sollten, eine Arbeitgeber-Identifikationsnummer (EIN) zu erhalten, um den Nachlass an den Internal Revenue Service (IRS) zu identifizieren. In diesem Blog verwende ich den Begriff „Nachlassvertreter“, um einen Vertreter oder Testamentsvollstrecker für einen Nachlass einzuschließen. Obwohl der IRS den Begriff „Arbeitgeber“ verwendet, muss der Nachlass einen erhalten, unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitgeber handelt oder nicht. Die gleiche Nummer wird von den kalifornischen Steuerbehörden verwendet. Wenn Sie von einem Nachlassanwalt vertreten werden oder einen Buchhalter beauftragt haben, kann jeder von ihnen die EIN für Sie erhalten.

Die EIN ist erforderlich, da ein Nachlassvertreter möglicherweise eine Einkommensteuererklärung des Bundes und Kaliforniens einreichen muss (Formulare 1041 bzw. 541). Der Nachlassvertreter muss eine Bundeseinkommensteuererklärung (Formular 1041) einreichen, wenn der Nachlass:

  • bruttoeinkommen für das Steuerjahr von $600 oder mehr, oder
  • ein Begünstigter, der ein gebietsfremder Ausländer ist.

Welches Einkommen hätte ein Nachlass? Häufige Beispiele sind Mieten von Immobilien im Nachlass, Gehalt, das vor dem Tod nicht an die verstorbene Person gezahlt wurde, oder Zinsen auf ein Nachlassbankkonto. Der Vertreter muss die EIN-Nummer an Banken und Unternehmen weitergeben, die Zinsen und Dividenden zahlen, und an andere Personen, die die IRS-Informationsformulare 1096 und 1099-A bis 1099-S. Treas Reg §301.6109-1 (b) einreichen müssen.

Wenn Sie das gesamte Nachlassvermögen unverzüglich an die Personen verteilen, die sie erben, hat der Nachlass möglicherweise kein Einkommen, und Sie müssen möglicherweise keine Einkommensteuererklärung dafür einreichen. Zum Beispiel, wenn die verstorbene Person besaß ein Haus in gemeinsamen Mietverhältnis mit seinem Ehepartner, und hatte zahlbar-on-Tod Bezeichnungen auf seinen Bankkonten, diese Vermögenswerte werden sofort an ihre neuen Besitzer bei Tod übergeben. Sie werden kein Einkommen für das Anwesen generieren.

Sie sollten Ihren Buchhalter konsultieren, um festzustellen, ob Sie eine EIN für einen Nachlass erhalten sollten. Dies kann einfach online, telefonisch, per Post oder per Fax erfolgen. Weitere Informationen finden Sie in den IRS-Anweisungen für Formular SS-4. Die EIN erhalten Sie durch Einreichung des IRS-Formulars SS-4, das Sie auf der IRS-Website unter http://www.irs.gov, beim IRS unter 800-829-3676 oder bei einem beliebigen Büro der Social Security Administration erhalten.

Wenn Sie sich telefonisch bewerben, sollte das SS-4-Formular ausgefüllt werden, bevor der Anruf getätigt wird, da der IRS-Vertreter einige der Fragen stellt, die im Formular beantwortet werden. Nachdem der IRS-Vertreter die Nummer zugewiesen hat, sollte die Nummer in der oberen rechten Ecke des SS-4-Formulars deutlich eingegeben oder geschrieben und eine Kopie aufbewahrt werden. Auf Anfrage des IRS-Vertreters sollte das unterschriebene Formular innerhalb von 24 Stunden an die vom Vertreter angegebene Adresse gesendet oder gefaxt werden.

Formular SS-4 ist im Allgemeinen selbsterklärend und nicht schwer auszufüllen. Die dem Formular beigefügten Anweisungen erfordern, dass Zeile 3 den Namen des Vertreters enthält. Es ist auch hilfreich, den Titel des Vertreters anzugeben (z. b. Testamentsvollstrecker oder Vertreter). Das Geschäftsjahr des Nachlasses muss auf dem Formular SS-4 angegeben werden. In den frühen Phasen der Nachlassverwaltung ist es oft schwierig, das günstigste Steuerjahr auszuwählen. Das auf dem Formular SS-4 angegebene Jahr ist jedoch nicht bindend. Der Vertreter kann das Steuerjahr ohne Zustimmung des IRS jederzeit ändern, bis die erste treuhänderische Einkommensteuererklärung des Nachlasses eingereicht wird. IRC §441(ein).

Wenn Sie weitere Informationen zu California Probate erhalten möchten, kontaktieren Sie mich bitte für eine kostenlose Beratung. Ich werde Zeit mit Ihnen verbringen, um Ihre Fragen zu beantworten. Von meinem Büro in Südkalifornien aus vertrete ich Familien in allen südkalifornischen Landkreisen, einschließlich Imperial County, Los Angeles County, Orange County, San Bernardino County, San Diego County, anderen im ganzen Bundesstaat und interessierten Parteien außerhalb Kaliforniens.

Um eine Beratung zu vereinbaren, rufen Sie mich gebührenfrei unter 800-575-9610 oder vor Ort unter 760-989-4820 an. Ich treffe mich gerne persönlich, wann immer es möglich ist, bin aber auch über Skype oder über mein Online-Kontaktformular erreichbar.

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