AMS’niederländische arbeitsrechtliche Expertise
Unser erfahrenes Team von Arbeitsrechtsanwälten berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob es sich um eine Kündigung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Wettbewerbsverbote oder eine Reorganisation handelt.
Kündigung und Beendigung des Arbeitsvertrags
Kündigungsschutzklagen betreffen häufig Streitigkeiten über fristlose Kündigung, Kündigung bei Krankheit, Kündigung wegen unbefriedigender Leistung oder ein Wettbewerbsverbot oder eine Abwerbungsklausel. AMS verfügt über große Erfahrung in solchen Fällen und handelt entweder für einen Arbeitgeber oder einen Arbeitnehmer. Wir beraten auch über die Höhe der Abfindung bei Beendigung eines Arbeitsvertrages auf der Grundlage der Regeln der Übergangsabfindung.
Abfindungsleistungen in den Niederlanden
Nach niederländischem Recht gibt es verschiedene Arten von Abfindungsleistungen. Diese Abfindungsleistungen umfassen eine Entschädigung als (neutrale) Übergangsabfindung und eine angemessene Entschädigung, wenn der Arbeitgeber die Kündigung verschuldet hat. Darüber hinaus gibt es in den Niederlanden auch Arten von Entschädigungen, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer vereinbart werden (manchmal als „goldener Händedruck“ oder „goldener Fallschirm“ bezeichnet). Diese Arten der Entschädigung werden in der Regel in einer „Kündigungsvereinbarung“ oder Vergleichsvereinbarung festgehalten.
Niederländischer Arbeitsrechtler – Umstrukturierung oder Reorganisation
Wir beraten auch regelmäßig große und kleinere Unternehmen als Arbeitgeber bei Umstrukturierungen. Eine Umstrukturierung oder Umstrukturierung kann zu einer Massenentlassung führen (auch Massenentlassung genannt). Wir beraten nicht nur, wie die Restrukturierung umgesetzt wird, sondern auch zu den Inhalten eines möglichen Entlassungsplans. Darüber hinaus agieren wir häufig für Mitarbeiter, die im Rahmen einer Restrukturierung entlassen werden. Da unsere Arbeitsrechtsanwälte häufig entweder für Arbeitgeber oder für Arbeitnehmer tätig sind, sind wir in der Lage, ohne Tunnelblick in allen arbeitsrechtlichen Fragen zu beraten.
Arbeitsrechtsanwälte in den Niederlanden
Wir beraten Unternehmen regelmäßig über den Inhalt von Arbeitsverträgen, die ein Unternehmen als Arbeitgeber dann im Unternehmen beantragen kann. Unsere Rechtsanwälte beraten Unternehmen auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen, wie z.B. der Pflichtbetriebsrat und der Entlassung von Geschäftsführern. Darüber hinaus führen wir jährliche Prüfungen durch, um festzustellen, ob die Arbeitsverträge eines Unternehmens noch mit den aktuellen Änderungen der niederländischen Gesetzgebung auf dem neuesten Stand sind, und erstellen auf Anweisung spezielle Arbeitsverträge, z. B. einen Arbeitsvertrag für einen Geschäftsführer-Großaktionär oder für einen Expat.
Die niederländischen Arbeitsrechtsanwälte von AMS
Das äußerst erfahrene Team von Arbeitsrechtsanwälten von AMS berät und prozessiert niederländische und internationale Unternehmen und Einzelpersonen. Wir sind bestrebt, unseren Kunden nicht nur exzellenten Service, sondern auch kostengünstige Gebührenstrukturen zu bieten. Bitte zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen zu kontaktieren.