Publicising Charitable Status

Diese Seite bietet Wohltätigkeitsorganisationen Anleitungen und praktische Beispiele, wie sie ihren gemeinnützigen Status richtig bekannt machen können.

Alle im Scottish Charity Register eingetragenen Wohltätigkeitsorganisationen sind verpflichtet, die Registrierung der Wohltätigkeitsorganisation zu fördern. Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Wohltätigkeitsorganisationen, die keine SCIOs sind. Wenn Sie ein SCIO sind, lesen Sie bitte unsere Publikation SCIOs: Ein Leitfaden für weitere Informationen zur Einhaltung Ihrer Pflicht.
Unsere Anleitung und gute Praxis für Wohltätigkeitstreuhänder enthält Informationen und Beispiele dafür, wie Wohltätigkeitsorganisationen auf ihren gemeinnützigen Status verweisen sollten. Zusammenfassend müssen Wohltätigkeitsorganisationen die folgenden Informationen zu Dokumenten angeben, die in ihrem Namen ausgestellt oder unterzeichnet wurden:

  • name der Wohltätigkeitsorganisation, wie im Register eingetragen
  • jeder andere Name, unter dem die Wohltätigkeitsorganisation allgemein bekannt ist
  • die schottische Wohltätigkeitsnummer der Wohltätigkeitsorganisation, die ihr zum Zeitpunkt der Registrierung zugewiesen wurde (SC0xxxxx).

Es ist eine gute Praxis anzugeben, dass die Wohltätigkeitsorganisation von OSCR reguliert wird.

Zum Beispiel:
‚Monkstown After School Club (bekannt als Monkey Club) ist eine schottische Wohltätigkeitsorganisation, SC098765, reguliert durch die Scottish Charity Regulator (OSCR)‘.

Sie können das OSCR-Registrierungslogo zu Ihren Dokumenten hinzufügen.

Eine eingetragene Wohltätigkeitsorganisation, deren Name nicht das Wort „Wohltätigkeitsorganisation“ oder „wohltätig“ enthält, muss in ihren Dokumenten auch angeben, dass es sich um eine Wohltätigkeitsorganisation handelt. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen, einschließlich der Bezugnahme auf sich selbst als:

  • Wohltätigkeitsorganisation
  • gemeinnützige Einrichtung
  • eingetragene Wohltätigkeitsorganisation
  • in Schottland registrierte Wohltätigkeitsorganisation.

Im Scottish Charity Register eingetragene Wohltätigkeitsorganisationen, die nach schottischem Recht gegründet wurden oder ganz oder hauptsächlich von Schottland aus verwaltet oder kontrolliert werden, dürfen auch eine der folgenden Beschreibungen verwenden:

  • Scottish charity
  • registrierte schottische Wohltätigkeitsorganisation.

Jede Organisation, die sich selbst als Wohltätigkeitsorganisation bezeichnet, indem sie einen dieser sechs Begriffe verwendet oder auf andere Weise, ohne in das schottische Wohltätigkeitsregister eingetragen zu sein – es sei denn, sie ist berechtigt, sich in einem anderen Land als Wohltätigkeitsorganisation zu bezeichnen und erfüllt bestimmte Anforderungen – wird als falsch dargestellt. OSCR kann einem solchen Gremium eine Anweisung erteilen, um zu verhindern, dass es sich als Wohltätigkeitsorganisation darstellt.

Wie kam es zu dieser Veränderung?

Wie schottische Wohltätigkeitsorganisationen sich auf ihren gemeinnützigen Status beziehen, ist geregelt durch:

  • Der Charities and Trustee Investment (Scotland) Act 2005
  • Die Charities Referenzen in Dokumenten (Scotland) Regulations 2007
  • Die Charities Referenzen in Dokumenten (Scotland) Amendment Regulations 2008
  • Charities Referenzen in Dokumenten (Scotland) Amendment Regulations 2011.

Welche Dokumente sind betroffen?

Wir sind der Ansicht, dass die Vorschriften nur für externe Dokumente und Mitteilungen gelten, auch für solche, die von Dritten herausgegeben werden. Die Dokumente enthalten alle:

  • externe Geschäftsbriefe oder E-Mails
  • gedruckte Anzeigen, öffentliche Bekanntmachungen oder amtlich veröffentlichte Dokumente
  • Dokumente, in denen die Spende von Geld oder Eigentum zugunsten einer Wohltätigkeitsorganisation angefordert wird
  • Schuldscheine, Vermerke und Bestellungen für Geld oder Waren
  • ausgestellte Rechnungen
  • Rechnungen , Quittungen und Akkreditive
  • Kontoauszüge, die gemäß den Vorschriften 8, 9 oder 14 der Charities Accounts (Scotland) Regulations 2006 erstellt wurden
  • Dokumente, die der Aufklärung der Öffentlichkeit dienen über die Wohltätigkeitsorganisation und jegliches Werbematerial, das darauf abzielt, das Profil der Wohltätigkeitsorganisation zu schärfen, oder ein aktuelles Thema
  • rechtliche Beförderungsdokumente, die sich mit Landrechten befassen, d. H. Kauf, Verkauf oder Übertragung
  • Dokumente, in denen die Bedingungen einer Vereinbarung oder eines Vertrags festgelegt sind
  • Wechsel (ohne Schecks)
  • die Homepage auf einer Website, die von oder im Auftrag der Wohltätigkeitsorganisation betrieben wird.

Einige Wohltätigkeitsorganisationen erstellen Dokumente in einer anderen Sprache als Englisch. In diesen Fällen erlaubt das Reglement die Angabe der erforderlichen Informationen in dieser anderen Sprache.

Korrespondenz zwischen getrennten Organisationen, die eine Beziehung teilen – zum Beispiel von einer Mutter-Wohltätigkeitsorganisation zu einem konstituierenden oder Nebenorgan oder von einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft zu ihrem Mutterorgan – gilt nicht als intern und muss den Anforderungen des Reglements entsprechen.

Alle betroffenen Dokumente, die im Namen der Wohltätigkeitsorganisation von einem Dritten ausgestellt oder unterzeichnet werden, müssen ebenfalls den Vorschriften entsprechen. Dazu gehören Dokumente, die von einem Vertreter der Wohltätigkeitsorganisation in ihrem Namen ausgestellt oder unterzeichnet wurden, z. B. ein Anwalt oder ein Buchhalter.

Gemeinnützige Unternehmen

Gemeinnützige Organisationen, die auch Unternehmen sind, unterliegen den Anforderungen des Gesellschafts- und Wohltätigkeitsrechts.

Gemeinnützige Unternehmen müssen sich bei der Entscheidung, welche Informationen in ihre Dokumente aufgenommen werden sollen, auf unsere Leitlinien und die Companies (Registrar, Language and Trading Disclosures) Regulations 2006 beziehen. Weitere Informationen zu diesen Vorschriften und den Informationen, die auf der Companies House-Website enthalten sein müssen.

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