Richtlinien für die Meldung und Aktion von Verstößen gegen den Verhaltenskodex – Ausstellung B
I. Meldung von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
1) Die Disziplin sollte der Straftat entsprechen und sich aus gemeldeten Verstößen gegen den Verhaltenskodex ergeben.
2) Dokumentation von Verstößen gegen den Verhaltenskodex
a) Alle Berichte über Verstöße gegen den Verhaltenskodex müssen dokumentiert werden und können über den Incident Report auf dem Maxient-System oder per E-Mail an das Büro des Vizepräsidenten für Studentische Dienste und / oder an den Direktor für Verhaltensintervention eingereicht werden.
b) Eingereichte Aufzeichnungen über Verstöße gegen den Kodex sollten Datum / Uhrzeit, Beschreibung der Straftat (en), gegebenenfalls auferlegte Disziplin und Empfehlungen enthalten.
II. Disziplinarmaßnahmen
1) SC4-Mitarbeiter, die für die Aktivität verantwortlich sind, können Disziplin festlegen und verhängen, um die unmittelbare Situation zu korrigieren, Campus Patrol um Hilfe zu bitten oder keine sofortige Disziplin zu verhängen, abhängig von der Verletzung des Verhaltenskodex.
2) Alle Verstöße sind zu melden (u.a. oben).
3) Alle gemeldeten Verstöße und / oder Disziplin, falls vorhanden, werden von überprüft Direktor für Verhaltensintervention und eine endgültige Entscheidung des Vizepräsidenten des Studentenwerks über die ergriffenen oder erforderlichen Maßnahmen.
III. Allgemeine Richtlinien
1) Die Disziplin der Schüler, die sie vom Unterricht oder von Aktivitäten ausschließt, sollte auf einen Tag begrenzt sein, um vom Direktor für Verhaltensintervention auf zusätzliche Disziplin überprüft zu werden.
2) Vorfälle und daraus resultierende Disziplinarmaßnahmen werden vom Direktor für Verhaltensintervention oder dem Vizepräsidenten des Studentenwerks überprüft und geändert oder festgelegt.
3) Nur der College-Präsident, die Vizepräsidenten und / oder der Direktor für Verhaltensintervention sind befugt oder befugt, Studenten vorübergehend von Aktivitäten, Klassen, Programmen oder dem College auszusetzen, zu entlassen oder auszuschließen.
IV. Richtlinien für akademische Unehrlichkeit
1) Sanktionen für akademische Unehrlichkeit sollten im Lehrplan aufgeführt werden. Erste Verstöße des Studenten führen in der Regel zu einer mündlichen und schriftlichen Verwarnung, Berichterstattung an den Chief Academic Officer (COA) und Kreditverlust für die festgestellte Aktivität. Eine Kopie kann in der Studentendatei abgelegt werden. Bei wiederholten Verstößen oder besonders schwerwiegenden Vorfällen, die vom meldenden Fakultätsmitglied oder vom Student Services-Team festgelegt wurden, kann dies vom Academic Integrity Committee (AIC) überprüft werden, um die entsprechenden Konsequenzen auf College-Ebene zu ermitteln.
2) Zweite Vorfälle (basierend auf den Studentendatenberichten) können zu einer weiteren disziplinarischen Bewährung und / oder Entlassung aus dem Kurs führen, wie vom AIC festgelegt.
3) Weitere Vorfälle können zur Suspendierung oder zum Ausschluss aus dem Kollegium führen. Bitte lesen Sie die Academic Dishonesty Policy für weitere Details.
V. Disruptive Handy-Nutzungsrichtlinien
1) Die Richtlinie sollte in den Lehrplan aufgenommen werden.
2) Erster Störfall – Mündliche Warnung.
3) Zweiter störender Vorfall – Mündlicher und schriftlicher Bericht über geeignete Kanäle (Direktor für Verhaltensintervention und / oder Vizepräsident des Studentenwerks).
4) Dritter störender Vorfall – Verlassen Sie die Klasse für den Rest des Tages und melden Sie den Vorfall.
5) Zusätzliche störende Vorfälle – Aufgrund von Verstößen gegen die Compliance kann gemäß dem Verhaltenskodex für Studenten eine strengere Disziplin eingeführt werden.