Software-App schützen – Marke registrieren

Patente, Urheberrechte, Designs, Marken – Optionen

Eine Software-App kann geschützt werden durch:

  • Eine eingetragene Marke – in der Regel ist dies die wichtigste Schutzkategorie. Denken Sie: FACEBOOK, GOOGLE. Diese Unternehmen verlassen sich in erster Linie auf ihre Marken, um Wettbewerber in Schach zu halten.
  • Ein Patent – nur sehr wenige Software-Apps sind patentierbar. Zum Beispiel: eine Baustelle für Handwerker in Kapstadt; eine Einzelhandels-Website für Bonsai-Bäume; und eine Social-Media-Site für Durban-Schulkinder, kann nicht patentiert werden. Lesen Sie mehr über Softwarepatente.
  • Das Urheberrecht hindert nur andere daran, Teile Ihres Software-Quellcodes zu kopieren und einzufügen. Es hindert sie nicht daran: zu sehen, wie Ihre Software funktioniert; und Ihre Software, App oder Website neu zu entwickeln. Lesen Sie mehr über das Urheberrecht an einer Idee.
  • Ein Webseitenlayout kann (in einigen Ländern, einschließlich Südafrika) durch eine Designregistrierung geschützt werden. Dies verhindert, dass andere ein Seitenlayout verwenden, das Ihrem „im Wesentlichen ähnlich“ ist. Google hat dies für seine Suchseite getan. Zum Schutz Ihres Seitenlayouts in Südafrika kostet R9,950 zzgl.

Software App Markenregistrierung – 3 einfache Schritte

SCHRITT 1: Überprüfen Sie zunächst im Apple App Store, ob bereits eine App mit einem verwirrend ähnlichen Namen vorhanden ist – Vorhandene Apps blockieren möglicherweise nicht Ihre südafrikanische Markenregistrierung, aber die Verwirrung kann Ihren Umsatz beeinträchtigen.

SCHRITT 2: Führen Sie eine Markenregistrierbarkeitssuche durch, um sicherzustellen, dass Ihr App-Name eine bestehende eingetragene Marke nicht verletzt (dh nicht „verwirrend ähnlich“ ist). Unsere Gebühr für eine südafrikanische Markenregistrierbarkeitssuche beträgt R2,500 zuzüglich Mehrwertsteuer.

SCHRITT 3: Reichen Sie eine Markenanmeldung für Ihren App-Namen in Klasse 9 (Computer und wissenschaftliche Geräte) ein. Wenn Sie beabsichtigen, „elektronische Dienstleistungen“ anzubieten (z. B. Softwareentwicklung oder einen APP-Store), sollten Sie auch eine Marke der Klasse 42 (Science and Technology Services) einreichen. Es ist auch eine gute Idee, eine separate Marke für das Logo Ihrer App einzureichen (denken Sie an das Vogellogo von Twitter). Die Kosten für die Einreichung einer Software-App-Marke betragen R3,750 zuzüglich Mehrwertsteuer.

Ihre südafrikanische Marke benötigt in der Regel etwa 12 Monate, um akzeptiert zu werden, und weitere 2 Monate, um erteilt zu werden. In der Zwischenzeit können Sie Ihre Marke verwenden. Sie können sogar mit der Verwendung Ihrer Marke beginnen, bevor Sie die Markenanmeldung einreichen.

Welchen Schutz bietet mir die App-Marke?

Die meisten Anwälte werden Ihnen sagen, dass der Hauptvorteil Ihrer Marke darin besteht, dass andere keine verwirrend ähnliche Marke in Bezug auf ihre Software-App verwenden können. Dies ist wahr, aber ein untertriebener Vorteil einer Markenregistrierung ist, dass Sie mit der Registrierung einer einzelnen Domain davonkommen können. Zur Erklärung: Wenn Sie die FACEBOOK-Domain schützen möchten, können Sie alle verwirrend ähnlichen Domains kaufen: FACESBOOKS, FACE-BOOK, FACE-BOOKS … für .com, .mobi, .co.za … Sie würden mit Hunderten von Domains enden. Alternativ können Sie eine FACEBOOK-Marke einreichen und die FACEBOOK.com domäne. Die Markenregistrierung hindert andere nicht daran, eine verwirrend ähnliche Domain zu registrieren. Es verhindert jedoch, dass sie die ähnliche Domain verwenden, um Waren oder Dienstleistungen in Ihrer Markenklasse anzubieten (z. B. Computer und wissenschaftliche Geräte). Das Ausschneiden Ihres „Domain-Bereichs“ ist einer der großen Vorteile der Markenregistrierung Ihres Software-App-Namens.

HINWEIS: Marken sind „territorial“. Ihre südafrikanische Marke schützt Sie also nur in Südafrika – niemand kann in Südafrika Software mit einem verwirrend ähnlichen Namen herstellen, importieren, bewerben oder verkaufen. Um den Schutz in den USA zu sichern, müssen Sie eine US-Marke einreichen. Ebenfalls, Ihre südafrikanische Markenregistrierung garantiert Ihnen keine Registrierung in anderen Ländern. Beispielsweise: ein beliebtes Arcade-Spiel in den 1980er Jahren hieß RING KING in einigen Ländern, KING OF BOXER in anderen Ländern und FAMILY BOXING in Japan.

Tipps:

  • Bevorzugen Sie einzelne Wortmarken (z. B. FACEBOOK).
  • Erwägen Sie, ein Verb anstelle eines Substantivs zu verwenden (z. B. TWITTER).
  • Verwenden Sie keine Akronyme (z. B. RDP). Sie sind schwer zu merken und den meisten Menschen ist es egal, wofür sie stehen.
  • Verwenden Sie nicht das Präfix „i“, z. B. „IGPs“. Obwohl Apple kein Monopol auf die Verwendung von „i“ Präfix hat, können Sie einige Opposition auf der ganzen Linie erwarten. Macht nichts: Menschen neigen dazu, die Verwendung dieses Präfixes nicht als original zu betrachten; und die britischen Gerichte haben den Begriff „Marke“ als „beschreibend“ und daher nicht als Marke registrierbar befunden.

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