Letzte Aktualisierung: 21.1.20 (Übermittlung I-2-233)
Zitate:
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20 VGL. §§ 404.944, 416.1444.
Die Umstände können erfordern, dass ein Verwaltungsrichter (ALJ) eine laufende Anhörung vertagt und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzt, eine ergänzende Anhörung durchführt oder die Akte erneut öffnet, um zusätzliche Beweise zu erhalten. Wenn das Zeugnis in einer Anhörung unbeantwortete Fragen hinterlässt, kann der ALJ das Anhörungsprotokoll mit zusätzlichen mündlichen Aussagen, einer Ablagerung oder zusätzlichen dokumentarischen Beweisen ergänzen.
Eine fortgesetzte oder ergänzende Anhörung ist angebracht, wenn:
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bestimmte Zeugenaussagen oder ein in der mündlichen Verhandlung vorgelegtes Dokument haben den Antragsteller überrascht, widerspricht dem Interesse des Antragstellers, und präsentiert Beweise, die der Antragsteller vernünftigerweise nicht hätte erwarten können und auf die der Antragsteller nicht bereit ist zu antworten;
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der ALJ hält zusätzliche Aussagen zu einem neuen Thema für angemessen;
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der ALJ stellt während der Anhörung fest, dass das Zeugnis einer Person, wer ist abwesend, ist erforderlich und die Person kann zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein;
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der Antragsteller möchte Beweise vorlegen, kann es aber nicht durch Dokument vorlegen, eidesstattliche Erklärung, oder Ablagerung, ohne ihren Beweiswert zu mindern, da keine Gelegenheit zur eingehenden Prüfung oder zum Kreuzverhör des Zeugen besteht;
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eine Anordnung der Untersuchungshaft weist den ALJ an, eine ergänzende Anhörung abzuhalten (siehe I-2-1-65 A., Bestimmung des Rechts auf Anhörung); oder
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es wird ein Antrag auf Kreuzverhör des Autors oder Anbieters von Beweismitteln nach der Anhörung gestellt.
Wenn der ALJ während einer Anhörung beschließt, die Anhörung zu vertagen und zu einem späteren Zeitpunkt fortzusetzen, Der ALJ kann den Termin für die ergänzende Anhörung zu diesem Zeitpunkt festlegen oder angeben, dass er den Antragsteller später über den Termin der ergänzenden Anhörung informiert. Das Management des Office of Hearings Operations (OHO) sendet die Mitteilung über die ergänzende Anhörung mindestens 20 Tage vor dem Datum der Anhörung. Siehe HALLEX I-2-3-35. Wenn ein ALJ beschließt, eine zusätzliche Anhörung durchzuführen, Er oder sie muss den Datensatz erneut öffnen.
HINWEIS:
Die Fortsetzung einer Anhörung verzögert in der Regel die Erteilung der Entscheidung, und der ALJ sollte den Antragsteller und Vertreter vollständig darüber informieren. Die ALJ sollte eine Anhörung nur fortsetzen, wenn es einen guten Grund gibt, dies zu tun.