Teilanmeldung / Fragen & Antworten

Was ist eine Teilanmeldung?

Eine Teilanmeldung ist eine Art von Patentanmeldung, die einen Gegenstand enthält, der in einer zuvor eingereichten Stammanmeldung offenbart ist. Typischerweise sind die Beschreibung und die Zeichnungen einer solchen Teilanmeldung mit der Stammanmeldung identisch oder ähnlich. Die Ansprüche der Teilanmeldung, die den Schutzbereich definieren, müssen sich jedoch von den Ansprüchen der Stammanmeldung unterscheiden. Es ist nicht möglich, der Teilanmeldung einen neuen Gegenstand (neue Informationen) hinzuzufügen, d. h. die Teilanmeldung kann nur auf dem beruhen, was in der Stammanmeldung offenbart ist.

Mit anderen Worten, durch Einreichung einer Teilanmeldung ist es möglicherweise möglich, Patentschutz für Aspekte oder Standpunkte zu erhalten, die nicht beansprucht, aber in der Stammanmeldung offenbart sind. Die Teilanmeldung wird nach der Einreichung als unabhängige Patentanmeldung betrachtet, d. H. Ihre Verfolgung ist nicht von der Stammanmeldung abhängig. Es läuft spätestens zur gleichen Zeit ab wie die übergeordnete Anwendung.

Wann kann eine Teilanmeldung eingereicht werden?

Der letzte mögliche Zeitpunkt für die Einreichung einer Teilanmeldung ist von Land zu Land unterschiedlich. Beispielsweise ist beim Europäischen Patentamt die Einreichung einer Teilanmeldung nur möglich, solange die Stammanmeldung anhängig ist, d. H. vor Erteilung eines Patents im Stammfall. In einigen Ländern ist es nur möglich, eine Teilaktion einzureichen, bevor Sie auf eine erste Amtshandlung antworten, während es in anderen Ländern sogar möglich sein kann, eine Teilaktion kurz nach der Erteilung einzureichen.

Wann sollte über die Einreichung einer Teilanmeldung entschieden werden?

Dies hängt vom Land und dem möglichen letzten Moment für die Einreichung der Teilung ab. Idealerweise sollte bei jeder Änderung der Ansprüche eine kurze Überlegung erfolgen, d.h. es sollte überlegt werden, ob der gegebenenfalls gestrichene Gegenstand in einer Teilanmeldung noch weiterverfolgt werden könnte. In ähnlicher Weise ist dies bei der Verfolgung der Anmeldung zu beachten, wenn die Anmeldung absichtlich so verfasst wurde, dass sie in ihrer Beschreibung keinen beanspruchten Gegenstand enthält.

In welchen Jurisdiktionen ist die Einreichung einer Teilanmeldung möglich?

Im Allgemeinen ist die Einreichung einer Teilanmeldung in den meisten Gerichtsbarkeiten möglich.

Was sind die Vorteile einer Teilanmeldung?

Die Einreichung einer oder mehrerer Teilanmeldungen kann u.a. folgende Vorteile bieten:

  • Erlangung von Patentschutz für verschiedene Aspekte oder Standpunkte, die in der Stammanmeldung offenbart sind, um ein Patentportfolio für eine bestimmte Art von Technologie zu erstellen, so dass es für einen Wettbewerber schwieriger wird, eine bestimmte Erfindung / Technologie zu entwerfen. Eine Teilanmeldung oder Teilanmeldungen können einen stärkeren und breiteren Schutz ermöglichen.
  • Maximierung des wirtschaftlichen Nutzens für den Fall, dass eine bestimmte Technologie an eine andere Partei verkauft oder lizenziert werden soll.
  • Erstellen eines Patentportfolios für eine bestimmte Art von Technologie zur Gewinnung neuer Investoren oder zur Beantragung öffentlicher Mittel.
  • Aufrechterhaltung der Anhängigkeit der Anmeldungsfamilie, z. B. aus folgenden Gründen:
    • Die Ansprüche eines erteilten Patents können in der Regel nicht mehr geändert (geändert) werden, d. h. Ein Wettbewerber kann ein erteiltes Patent analysieren (aus dem lernen, was im Patent gelehrt wird) und versuchen, eine Lösung für die Gestaltung des im Patent beanspruchten zu finden, um eine ähnliche Lösung außerhalb des Schutzbereichs des Patents zu finden. Zumindest eine weitere anhängige Teilanmeldung in der gleichen Patentfamilie ist für einen Wettbewerber etwas „verwirrend“, weil der Wettbewerber nicht abschätzen kann, ob und für welchen Gegenstand in Zukunft möglicherweise ein weiteres Patent erteilt wird. Mit anderen Worten, eine anhängige Teilanmeldung schafft für einen Wettbewerber auf demselben Technologiebereich zusätzlich zu einem erteilten Patent eine starke Markteintrittsbarriere.
    • Eine Teilanmeldung kann nützlich sein, um Ansprüche in Zukunft ändern zu können, um bestimmte Verletzungs- oder Lizenzszenarien abzudecken.
    • Eine Teilanmeldung kann eine einfache Lösung zur Überwindung eines Einspruchs eines Patentamts gegen die Einheitlichkeit sein, d. h. wenn das Patentamt der Auffassung ist, dass die Ansprüche mehr als eine Erfindung abdecken.

Was kostet die Einreichung einer Teilanmeldung?

Die Kosten für die Einreichung und Weiterverfolgung einer Teilanmeldung sind vergleichbar mit den Kosten für die Einreichung und Weiterverfolgung in der Stammanmeldung. In einigen Gerichtsbarkeiten, wie z. B. beim Europäischen Patentamt, müssen jedoch alle Jahresgebühren, die für die Stammanmeldung fällig waren, auch für die Teilanmeldung bei der Einreichung gezahlt werden.

Wann sollte eine Teilanmeldung eingereicht werden?

Die Einreichung einer Teilanmeldung ist von besonderem Interesse im Hinblick auf die Technologie, die als zukünftige Kerntechnologie betrachtet wird.

In welchen Gerichtsbarkeiten sollte eine Teilanmeldung eingereicht werden?

Die Einreichung einer Teilanmeldung ist im Hinblick auf künftige Kernmärkte von besonderem Interesse. Die Notwendigkeit, eine Teilanmeldung einzureichen, hängt auch vom erwarteten Schutzumfang in einer bestimmten Gerichtsbarkeit ab.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren!

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