Verschiedene. Das Versäumnis einer Partei, ein Recht oder Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung auszuüben, bedeutet nicht die Annahme des Ereignisses, das zu einem solchen Recht oder Rechtsmittel führt. Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt, von einer Partei mehr als ein (1) Jahr nach Auftreten des Klagegrunds erhoben werden. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und werden bei der Auslegung dieser Vereinbarung nicht berücksichtigt. Wenn ein Teil der Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des Restes dieser Vereinbarung unberührt, und diese Bestimmung gilt als in dem Mindestmaß geändert, das erforderlich ist, um diese Bestimmung mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen, und in ihrer geänderten Form ist diese Bestimmung dann durchsetzbar und durchsetzbar. Der Kunde darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MariaDB abtreten. Eine solche vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn die Abtretung aus einer Unternehmensumstrukturierung, Konsolidierung, Fusion oder dem Verkauf im Wesentlichen aller Vermögenswerte resultiert, sofern der Begünstigte dieser Abtretung kein direkter Konkurrent von MariaDB ist (d. h. ein Unternehmen, das Datenbankprodukte und -dienste bereitstellt). Der Kunde erkennt an, dass die Produkte den Exportkontrollgesetzen der USA unterliegen können, und erklärt sich damit einverstanden, weder direkt noch indirekt Technologien, Informationen oder Produkte, die gemäß dieser Vereinbarung erworben wurden, offenzulegen oder zu exportieren. Insbesondere stimmt der Kunde zu, dass die Produkte weder direkt noch indirekt in verbotene oder unter Embargo stehende Länder oder deren Staatsangehörige erworben oder reexportiert werden, noch für nukleare Aktivitäten, chemische oder biologische Waffen oder Raketenprojekte verwendet werden, es sei denn, dies wurde von der US-Regierung genehmigt. Der Kunde bestätigt hiermit, dass es der US-Regierung nicht untersagt ist, an Export- oder Reexportgeschäften teilzunehmen. Diese Vereinbarung kann nur in schriftlicher Form von beiden Parteien geändert oder geändert werden. Es kann per Fax vollstreckt werden, und eine Faksimile-Kopie der Unterschrift einer der Parteien gilt als Original und ist vollstreckbar. Im Falle eines Konflikts oder einer Inkonsistenz zwischen dieser Vereinbarung und einem anderen Dokument, das der Kunde an MariaDB übermittelt, haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang.