Die Nutzungsklasse E der Nutzungsklassenverordnung 1987 (in der geänderten Fassung) wurde am 1. September 2020 eingeführt und umfasst die bisherigen Nutzungsklassen A1 (Geschäfte), A2 (Finanzen und Beruf), A3 (Restaurants und Cafes) sowie Teile von D1 (Nichtwohneinrichtungen) und D2 (Montage und Freizeit) und fasst sie alle in einer neuen Nutzungsklasse zusammen.
Schauen Sie sich unsere Tabelle Änderungen der Nutzungsänderung an, um zu sehen, welche Nutzungsklasse E zulässige Entwicklungsrechte genießt.
NEU: Siehe Klasse MA für Klasse E zu Wohnmöglichkeiten – klicken Sie hier
(Siehe auch Klasse B, Klasse C, Klasse F1, Klasse F2 und Sui Generis)
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Verwenden Sie Klasse E ist wie folgt …..
Verwendungsklasse E – Gewerbe, Gewerbe und Dienstleistung –
Verwendung oder teilweise Verwendung für alle oder einen der folgenden Zwecke —
a) zum Ausstellen oder Einzelhandel von Waren, ausgenommen warme Speisen, hauptsächlich an Besucher der Öffentlichkeit, (Geschäfte – früher Nutzungsklasse A1 umfasst Postämter – aber keine Sortierämter – siehe sui generis)
b) zum Verkauf von Speisen und Getränken, hauptsächlich an Besucher der Öffentlichkeit, wenn der Verzehr dieser Speisen und Getränke hauptsächlich auf dem Gelände erfolgt, (cafes und Restaurants – ehemals Klasse A3)
c) für die Bereitstellung der folgende Arten von Dienstleistungen hauptsächlich für Besucher der Öffentlichkeit-
(i) Finanzdienstleistungen, (Banken und Bausparkassen – früher Klasse A2)
(ii) freiberufliche Dienstleistungen (außer Gesundheits- oder medizinische Dienstleistungen) oder (Immobilien- und Arbeitsagenturen usw. – (Nutzung der Klasse A2)
(iii) alle anderen Dienstleistungen, die in einem Gewerbe-, Geschäfts- oder Dienstleistungsort erbracht werden sollten,
d) für Sport, Erholung oder Fitness in Innenräumen, ohne motorisierte Fahrzeuge oder Schusswaffen, hauptsächlich für Besucher der Öffentlichkeit,
e) für die Erbringung von medizinischen oder gesundheitlichen Dienstleistungen, hauptsächlich für Besucher der Öffentlichkeit, mit Ausnahme der Nutzung von Räumlichkeiten, die an den Wohnsitz des Beraters oder Arztes angeschlossen sind, (Ärzte, Kliniken & Gesundheitszentren, Akupunkturklinik usw. (muss medizinisch oder gesundheitsbezogen sein)) (aber nicht Kosmetikerinnen, Nagelstangen, Massagesalons usw. siehe sui generis – früher Nutzungsklasse D1(a)) ,
f) für eine Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder Kindertagesstätte, ohne Wohnnutzung, hauptsächlich für Besucher der Öffentlichkeit,
g) für —
(i) ein Büro zur Wahrnehmung betrieblicher oder administrativer Aufgaben, (Büros – früher Nutzungsklasse B1(a))
(ii) die Forschung und Entwicklung von Produkten oder Verfahren oder (früher Nutzungsklasse B1(b))
(iii) ein industrielles Verfahren, das eine Verwendung für die , die in jedem Wohngebiet ohne Beeinträchtigung der Annehmlichkeit dieses Gebiets aufgrund von Lärm, Vibrationen, Geruch, Rauch, Rauch, Ruß, Asche durchgeführt werden können, staub oder Splitt. (Leichtindustrie – ehemals Nutzungsklasse B1(c))
In unserer Tabelle Änderungen der Nutzungsänderung finden Sie, welche Nutzungsklassen der Nutzungsklasse E zulässige Entwicklungsrechte genießen.
Wenn sich eine Eigenschaft in zwei use-Klassen befindet, wird sie als sui generis klassifiziert. Die einzige Ausnahme ist ein Gebäude mit Nutzungsklasse E, Unterabsatz (g) & B2 verwenden, solange der Abschnitt zugeordnet B2 nicht wesentlich erhöht.