Dies ist eine schwierige Frage zu beantworten. Jeder Fall ist anders und es gibt keine „one size fits all“ Antwort als eine Art von Kontaktanordnung, die einige passen kann und andere nicht.
Bei der Entscheidung über Kontaktvereinbarungen müssen Sie berücksichtigen, wie viel praktische Betreuung der gebietsfremde Elternteil realistisch leisten kann und wie viel er in der Vergangenheit geleistet hat. Sie müssen auch das Alter des Kindes, Schulvereinbarungen für das Kind und alle Arbeitsverpflichtungen berücksichtigen.
Wenn die Mutter die Hauptbetreuerin ist und das Kind sehr jung ist und noch gestillt wird, ist es möglicherweise nicht praktikabel, dass das Kind längere Zeit von der Mutter entfernt ist. Es kann daher angeordnet werden, dass der Kontakt zunächst auf kurze Zeiträume beschränkt wird, wobei der Kontakt in oder in der Nähe des Hauses der Mutter stattfindet.
Wenn das Kind schulpflichtig ist, könnte der Kontakt jedes zweite Wochenende arrangiert werden, wobei der abwesende Elternteil das Kind möglicherweise am Samstagmorgen abholt und das Kind Sonntagabend zurückbringt. Es kann auch vereinbart werden, dass es unter der Woche Kontakt geben sollte, vielleicht an einem Abend jede zweite Woche. Wenn der gebietsfremde Elternteil nicht in der Nähe wohnt, oder sie haben Arbeitsverpflichtungen, die den persönlichen Kontakt während der Woche verhindern, Eltern können vereinbaren, dass der Kontakt unter der Woche telefonisch stattfindet, Facetime oder Skype.
Zusätzlich zu den regulären Kontaktvereinbarungen sollten sich die Eltern bemühen, eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass das Kind einen Teil der Schulferien mit dem gebietsfremden Elternteil verbringt, und Vereinbarungen über den Weihnachts- / Neujahrskontakt zu treffen.
Beide Eltern spielen eine wichtige Rolle und Kindererziehung und das Gesetz begünstigt nicht die Mutter über den Vater. Das Gesetz erkennt an, dass es außer in Ausnahmefällen im besten Interesse des Kindes ist, dass es regelmäßigen und beständigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Wenn Eltern sich nicht auf Kontaktvereinbarungen (oder andere Fragen, die ihre Kinder betreffen) einigen können, ist das Wohlergehen des Kindes das Hauptanliegen des Gerichts, wenn es um die Erziehung eines Kindes oder den Kontakt mit dem gebietsfremden Elternteil entscheidet.
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