Normale Abnutzung ist Beschädigung oder Verschlechterung durch gewöhnliche und angemessene Nutzung der Immobilie.
Das Wort „vernünftig“ muss jedoch je nach Art der Immobilie und deren Eigentümer unterschiedlich interpretiert werden.
Vermieter sollten daher bedenken, dass die Schadensanleihe des Mieters nicht wie eine Versicherungspolice verwendet werden darf, bei der er möglicherweise den vollen Wiederbeschaffungswert oder neu für alt erhält. Der Vermieter hat auch die Pflicht, angemessen zu handeln und nicht mehr als nötig zu verlangen, um Verluste auszugleichen.
Der Ersatz eines beschädigten Gegenstands kann gerechtfertigt sein, wenn er irreparabel beschädigt ist oder sein Zustand ihn unbrauchbar macht. Reparatur oder Reinigung sind wahrscheinlicher, wenn ein Austausch nicht gerechtfertigt werden kann. In Fällen, in denen ein Gegenstand seinen Wert verringert oder seine Lebensdauer verkürzt hat, beispielsweise durch Beschädigung, kann die Entschädigung angemessen sein.
Verschleiß ist der normale Wertverlust, der auftritt, wenn etwas verwendet wird.
Zum Beispiel sollte ein Vermieter damit rechnen, dass er alle paar Jahre Wände neu streichen muss, insbesondere in der Küche. Auch Möbel werden normalerweise mit dem Alter abgenutzt. Mit der Zeit bekommen Wände kleine Nagellöcher und Teppiche werden abgenutzt. Aber wenn Ihr Mietvertrag irgendwelche Nagellöcher verbietet, dann wären Nagellöcher ein Schaden.
Das Gesetz verpflichtet den Vermieter, für gewöhnliche Abnutzung zu zahlen.
Die normale Nutzung der Immobilie durch den Mieter und Gäste des Mieters kann der Vermieter nicht als Schadensersatz geltend machen.
Der Mieter muss jedoch für zufällige Schäden an der Immobilie aufkommen. Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter die Immobilie vorsätzlich beschädigt hat, können dem Mieter die Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden. Verschleiß umfasst nicht die Reinigung, die durch das Versäumnis eines Mieters, beim Auszug zu reinigen, oder durch ein anderes Versäumnis, die Immobilie sauber zu halten, erforderlich wird. Die Reinigungspflicht eines Mieters umfasst in der Regel das Kehren und Waschen von Böden, das Shampoonieren von Teppichen, das Entsorgen aller Abfälle und das Sicherstellen, dass Küche, Bad und alle Geräte ordnungsgemäß gereinigt werden. Der Mieter sollte beim Auszug immer Fotos machen, um zu dokumentieren, dass die Immobilie gereinigt wurde.
Letztendlich sollte der Vermieter bei der Suche nach Ersatzgegenständen finanziell oder materiell nicht in einer besseren Position sein, als sie es zu Beginn bis zum Ende des Mietverhältnisses waren, nachdem er eine angemessene Abnutzung zugelassen hatte.
Wenn also ein Mieter etwas beschädigt, sollte er es zuerst dem Vermieter mitteilen und anbieten, es gleich zu ersetzen. Ein Mieter ist nicht verpflichtet, es durch einen neuen Gegenstand zu ersetzen, und der Vermieter kann auch keine neue Version verlangen.