Übersicht der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) in Singapur

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Übersicht der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) in Singapur

Die Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) ist eine breit angelegte Verbrauchssteuer, die auf die Einfuhr von Waren (vom Zoll in Singapur erhoben) sowie auf fast alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen dienstleistungen in Singapur. In anderen Ländern ist GST als Mehrwertsteuer oder Mehrwertsteuer bekannt. Die aktuelle GST-Rate beträgt 7 Prozent in Singapur.

GST-Registrierung

Alle Unternehmen in Singapur müssen sich für GST registrieren, wenn ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen mehr als S $ 1 Million beträgt oder wenn ihr aktuelles steuerpflichtiges Einkommen und ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen voraussichtlich mehr als S $ 1 Million betragen werden. Das Unternehmen muss sich innerhalb von dreißig Tagen ab dem Zeitpunkt seiner Haftung für GST registrieren.

Sie können sich auch freiwillig für GST registrieren. Die Genehmigung für die freiwillige Registrierung liegt im Ermessen des IRAS Comptroller. Nach der Genehmigung müssen Sie mindestens zwei Jahre registriert bleiben.

Sie können sich auf Should I registered GST für mein Unternehmen beziehen, um weitere Informationen zur GST-Bedeutung zu erhalten.

Aufladen und Sammeln von GST

Sobald Sie sich für GST registriert haben, müssen Sie GST für Ihre Vorräte zum geltenden Tarif berechnen. Diese GST, die erhoben und erhoben wird, wird als Output Tax bezeichnet. Die Ertragsteuer muss an IRAS gezahlt werden.

Die GST, die Ihnen bei geschäftlichen Einkäufen und Ausgaben (einschließlich der Einfuhr von Waren) entsteht, wird als Vorsteuer bezeichnet. Wenn Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Vorsteuer erfüllt, können Sie die Vorsteuer auf Ihre Unternehmenskäufe und -ausgaben geltend machen.

Dieser Vorsteuergutschriftsmechanismus stellt sicher, dass auf jeder Stufe einer Lieferkette nur die Wertschöpfung besteuert wird.

Art der Lieferungen

Im Allgemeinen gibt es in Singapur 4 Arten von Lieferungen

Standard-Lieferungen (7% * GST)

Die meisten lokalen Verkäufe von Waren und Dienstleistungen fallen unter diese Kategorie.

Lieferungen ohne Nennwert (0% GST)

Export von Waren und Dienstleistungen, die als internationale Dienstleistungen eingestuft sind

Befreite Lieferungen (GST ist nicht anwendbar)

– Verkauf und Vermietung von unmöbliertem Wohnimmobilien
– Einfuhr und lokale Versorgung mit Edelmetallen für Investitionen
– Finanzdienstleistungen

Out–of-Scope-Lieferungen (GST ist nicht anwendbar)

– Verkauf, bei dem Waren aus Übersee an einen anderen Ort im Ausland geliefert werden
– Private Transaktionen

* Es ist geplant, irgendwann eine Zinserhöhung von 2% von 7% auf 9% einzuführen zwischen 2021 und 2025, abhängig von Singapurs Wirtschaft, Staatsausgaben und Einnahmen aus anderen Steuern.

Lieferzeitregeln Gültig ab 1. Januar 2011

Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 wird für die meisten Transaktionen die Ausgangssteuer auf der Grundlage der früheren der folgenden bilanziert:

  1. Wenn eine Rechnung ausgestellt wird
  2. Wenn die Zahlung eingegangen ist

Bedingungen für die Geltendmachung der Vorsteuer

Sie müssen diese Bedingungen erfüllen, um die Vorsteuer geltend zu machen:

  1. Sie sind GST-registriert;
  2. Die Waren oder Dienstleistungen müssen an Sie geliefert worden sein oder die Waren wurden von Ihnen importiert;
  3. Die Waren oder Dienstleistungen werden für den Zweck Ihres Geschäfts verwendet oder werden verwendet;
  4. Lokale Einkäufe müssen durch gültige Steuerrechnungen, die an Sie gerichtet sind, oder vereinfachte Steuerrechnungen zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Vorsteuer belegt werden;
  5. Importe müssen durch Einfuhrgenehmigungen belegt werden, aus denen hervorgeht, dass Sie importeur der Waren;
  6. Die Vorsteuer ist direkt den steuerpflichtigen Lieferungen zuzurechnen (d.h. standard-Rated-Lieferungen und Null-Rated-Lieferungen) oder Out-of-Scope-Lieferungen, die steuerpflichtige Lieferungen wären, wenn sie in Singapur hergestellt würden;
  7. Die Vorsteueransprüche werden nicht gemäß den Vorschriften 26 und 27 der GST (General) Regulations abgelehnt.

Steuerrechnung

Eine Steuerrechnung ist das Hauptdokument zur Unterstützung einer Vorsteuerforderung.
Sie müssen die Steuerrechnungen, die Sie Ihren Kunden ausgestellt haben, und die, die Sie von Ihren Lieferanten erhalten haben, mindestens fünf Jahre lang aufbewahren. Sie müssen diese Steuerrechnungen nicht mit Ihren GST-Erklärungen einreichen.

Eine Steuerrechnung muss ausgestellt werden, wenn Ihr Kunde GST registriert ist. Ihr Kunde muss diese Steuerrechnung als Beleg aufbewahren, um Vorsteuer auf seine Standardkäufe zu erheben. Im Allgemeinen sollte eine Steuerrechnung innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Lieferung ausgestellt werden.

Eine Steuerrechnung muss nicht für Lieferungen ohne Nennwert, befreite Lieferungen und als Lieferungen oder an einen nicht bei GST registrierten Kunden ausgestellt werden.

Ihre Steuerrechnung muss ggf. auch Angaben zu steuerbefreiten, steuerfreien oder anderen Lieferungen enthalten. Der für jede Art der Lieferung zu zahlende Bruttobetrag ist ebenfalls gesondert anzugeben.

Eine typische Steuerrechnung wird unten mit den erforderlichen Informationen angezeigt:
Typische Steuerrechnung

Unzulässige Vorsteueransprüche

Die Vorschriften 26 und 27 der GST-Verordnung (General) erlauben es nicht, die folgenden Ausgaben als Vorsteuer geltend zu machen:

  • Leistungen an die Familienangehörigen oder Verwandten Ihres Personals;
  • Kosten und Betriebskosten für privat zugelassene Kraftfahrzeuge;
  • Clubabonnementgebühren (einschließlich Transfergebühren), die von Sport- und Freizeitclubs erhoben werden;
  • Ausgaben für Firmenwagen, deren COE am oder nach dem 1. April 1998 erneuert oder verlängert wurde;
  • Ausgaben für Mietwagen, die am oder nach dem 1. Juli 1999 gemietet wurden;
  • Krankheitskosten für Ihr Personal, es sei denn, sie sind nach dem Arbeitsunfallentschädigungsgesetz oder nach einem Kollektivvertrag obligatorisch;
  • Kranken- und Unfallversicherungsprämien, die für Ihr Personal anfallen, es sei denn, die Versicherung oder Zahlung einer Entschädigung ist nach dem Arbeitsunfallentschädigungsgesetz oder nach einem Tarifvertrag im Sinne des Arbeitsbeziehungsgesetzes obligatorisch; und
  • Jede Transaktion mit Wetten, Gewinnspielen, Lotterien, Spielautomaten oder Glücksspielen.

Aufwendungen des Mitarbeiters im Namen des Unternehmens

Sie dürfen grundsätzlich keine Vorsteuer für Einkäufe geltend machen, wenn die Steuerrechnungen nicht an Ihren Firmennamen gerichtet sind.

Vorsteueransprüche können jedoch zulässig sein, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Arbeitnehmer als Vertreter Ihres Unternehmens (d. h. der Steuerpflichtige) bei der Entgegennahme der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen handelt.

Sie sollten z.B. Nachweise über Erstattungen an den Mitarbeiter führen und die Rechnungen als Betriebsausgaben in Ihren Konten erfassen.

Bitte beachten Sie, dass auch Ihre Vorsteueransprüche folgenden Bedingungen unterliegen:

  1. Sie sind ein GST-registriertes Unternehmen;
  2. Die Waren oder Dienstleistungen werden für den Zweck Ihres Unternehmens verwendet oder sollen verwendet werden;
  3. Die Vorsteuer ist direkt auf steuerpflichtige Lieferungen oder Lieferungen außerhalb des Geltungsbereichs zurückzuführen, die steuerpflichtig wären, wenn sie in Singapur getätigt würden; und
  4. Die Vorsteueransprüche sind keine unzulässigen Aufwendungen gemäß den Bestimmungen 26 und 27 der GST (General) Regulations.

GST Online-E-Learning-Kurse

Für die freiwillige Registrierung muss der Geschäftsführer / Einzelunternehmer / Partner / Treuhänder zwei E–Learning–Kurse absolvieren – „Registrierung für GST“ und „Übersicht über GST“ – und das Quiz bestehen.

Es ist ratsam, beide Kurse zu durchlaufen, um das Singapore GST-System besser zu verstehen.

GST-Update – Kundenabrechnung für vorgeschriebene Waren

Ab dem 1. Januar 2019 muss die Kundenabrechnung auf eine relevante Lieferung vorgeschriebener Waren angewendet werden, die an einen GST-registrierten Kunden für seinen Geschäftszweck geliefert wird. Bei den vorgeschriebenen Waren handelt es sich um Mobiltelefone, Speicherkarten und handelsübliche Software, die häufig in diesen Betrugsprogrammen verwendet werden. Weiterlesen

GST für importierte Dienste

GST wird für importierte Dienste am oder nach dem 1. Januar 2020 eingeführt.

Besteuerung von Business-to-Business („B2B“) importierten Dienstleistungen durch Reverse Charge

Wenn Sie entweder:

  1. ein GST-registriertes teilweise befreites Unternehmen, das keinen Anspruch auf volle Vorsteuergutschrift hat; oder
  2. eine GST-registrierte Wohltätigkeitsorganisation oder freiwillige Wohlfahrtsorganisation, die nicht geschäftliche Einnahmen erhält,

sie sind verpflichtet, die GST für alle Dienstleistungen, die Sie von ausländischen Lieferanten beziehen („importierte Dienstleistungen“), so zu berücksichtigen, als wären Sie der Lieferant, mit Ausnahme bestimmter Dienstleistungen, die ausdrücklich vom Geltungsbereich der Reverse Charge ausgeschlossen sind.

Sie sind berechtigt, die entsprechende GST als Ihre Vorsteuer zu beanspruchen, vorbehaltlich der normalen Vorsteuererstattungsregeln.

Die Mehrheit der Unternehmen erbringt steuerpflichtige Leistungen und wäre daher von diesem Reverse-Charge-Mechanismus nicht betroffen.

Besteuerung digitaler Business-to-Consumer-Dienste („B2C“) über ein Registrierungsregime für ausländische Anbieter

Wenn Sie außerhalb Singapurs ansässig sind, müssen Sie sich in Singapur für die GST registrieren, wenn Sie:

  1. einen jährlichen globalen Umsatz von mehr als 1 Million US-Dollar erzielen; und
  2. B2C-Lieferungen digitaler Dienstleistungen an Kunden in Singapur über 100.000 US-Dollar tätigen.

Sobald Sie für GST registriert sind, müssen Sie GST für B2C-Lieferungen digitaler Dienste an Kunden in Singapur berechnen und abrechnen.

Wenn Sie ein Betreiber eines elektronischen Marktplatzes sind

Unter bestimmten Bedingungen können Sie, unabhängig davon, ob Sie ein lokaler oder ein ausländischer Betreiber eines elektronischen Marktplatzes sind, als Anbieter der digitalen Dienste angesehen werden, die von den ausländischen Anbietern über Ihren Marktplatz bereitgestellt werden.

In solchen Fällen müssen Sie den Wert dieser Dienste angeben, um Ihre GST-Registrierungshaftung zu bestimmen. Wenn Sie für die GST-Registrierung verantwortlich sind oder bereits GST-registriert sind, müssen Sie GST für B2C-Lieferungen von digitalen Diensten, die über Ihren Marktplatz an Kunden in Singapur im Namen der ausländischen Lieferanten erbracht werden, zusätzlich zu digitalen Diensten, die Sie direkt an Kunden in Singapur erbracht haben, berechnen und abrechnen.

GST-Update – Lieferung von digitalen Zahlungstoken

Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wird die Verwendung / Bereitstellung von digitalen Zahlungstoken als Zahlung für alles (außer Fiat-Währung oder anderen digitalen Zahlungstoken) als Lieferung für GST-Zwecke außer Acht gelassen.

Für GST-Zwecke werden die folgenden Lieferungen von digitalen Zahlungstoken als befreite Lieferungen behandelt:

  • Austausch von digitalen Zahlungstoken gegen Fiat-Währung oder andere digitale Zahlungstoken
  • Bereitstellung von Darlehen für digitale Zahlungstoken

Um sich als digitales Zahlungstoken zu qualifizieren, muss das Token alle folgenden Merkmale aufweisen:

  • es wird als Einheit ausgedrückt;
  • es ist fungibel ausgelegt;
  • Es lautet nicht auf eine Währung und ist von seinem Emittenten nicht an eine Währung gebunden;
  • Es kann elektronisch übertragen, gespeichert oder gehandelt werden;
  • Es ist oder soll ein von der Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit akzeptiertes Tauschmittel sein, ohne dass seine Verwendung als Gegenleistung wesentlich eingeschränkt wird;

aber nicht enthalten:

  • geld;
  • alles, was, wenn es geliefert würde, eine befreite Lieferung von Finanzdienstleistungen wäre;
  • alles, was berechtigt, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen von einer bestimmten Person oder Personen zu erhalten oder zu leiten, und nach Inanspruchnahme des Anspruchs nicht mehr als Tauschmittel fungiert.

Beispiele für digitale Zahlungstoken sind Bitcoins, Ether, Litecoin, Dash, Monero, Ripple und Zcash.

Kontaktieren Sie uns noch heute unter [email protected] für eine unverbindliche GST-Beratung! Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie unter GST Services.

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