Das Fälligkeitsdatum der Einreichung der Servicesteuererklärung für den Zeitraum vom 16. Oktober bis 17. März wurde vom 25.April 2017 auf den 30.April 2017 verlängert. Der Grund für die Verlängerung des Fälligkeitsdatums ist, dass es auf der ACES-Website Probleme gab, aufgrund derer die Gutachter ihre Servicesteuererklärung nicht einreichen konnten. Für alle vor dem 30.April 2017 eingereichten Service-Steuererklärungen wird keine verspätete Gebühr erhoben. 1/2017 – Servicesteuer und die Bestellung ist hiermit als Referenz beigefügt:
Vollständige Informationen zu Service-Steuererklärungen, normalen Fälligkeiten, verspäteten Anmeldegebühren und allen anderen damit verbundenen Angelegenheiten finden Sie im folgenden Artikel.
Servicesteuererklärung – Übersicht
Jeder Assessee, der sich für die Servicesteuer registriert hat und eine Servicesteuer-Registrierungsnummer erhalten hat. ist erforderlich, um eine Service-Steuererklärung auf halbjährlicher Basis einzureichen. Unabhängig davon, ob der Assessee in diesem Zeitraum steuerpflichtige Dienstleistungen erbracht hat oder nicht, Er muss seine Dienststeuererklärung halbjährlich vor den unten genannten Fälligkeitsterminen einreichen
Zeitraum | Fälligkeitsdatum der Steuererklärung |
16. Oktober- 17. März | 25. April 2017 |
17. April-17. September | 25.Okt 2017 |
Obwohl die Servicesteuererklärung halbjährlich eingereicht wird, Die Zahlung der vom Dienstleister erhaltenen Servicesteuer wird bei der Regierung hinterlegt. monatlich/vierteljährlich.
- Empfohlene Lektüre: Fälligkeitsdatum für die Zahlung der Servicesteuer
Die Servicesteuererklärung muss je nach Fall in „Form ST-3“ oder „ST-3A“ eingereicht werden und die folgenden monatlichen Angaben enthalten
- Der Wert der zu versteuernden Dienstleistungen, die in Rechnung gestellt / in Rechnung gestellt wurden
- Der Wert der Realisierte steuerpflichtige Dienstleistungen
- Der Betrag der zu zahlenden / gezahlten Dienstleistungssteuer
Gemäß Mitteilung Nr. 43/2011 – Dienststeuer vom 25-08-2011, efiling von Dienststeuererklärungen in Form ST-3 wurde für alle Bewertungen ab dem 1. Oktober 2011 vorgeschrieben. Frühere physische Einreichung war ebenfalls zulässig, aber jetzt müssen alle Asseesees die Rückgabe online einreichen www.aces.gov.in .
Der Assesse registriert sich auf dieser Website und reicht dann ST-3 return mit dem Benutzernamen und Passwort ein, die ihm zum Zeitpunkt der Online-Registrierung zugewiesen wurden. Das Dienstprogramm ST-3 Excel Return Filing kann heruntergeladen werden von http://acesdownload.nic.in/
Für einen Assessee, der mehr als eine steuerpflichtige Dienstleistung erbringt, reicht nur eine einzige Dienstleistungssteuererklärung aus. Die Angaben in jeder der Spalten der Formulare ST-3 sind jedoch für jede der von ihm erbrachten Leistungen gesondert anzugeben.
Wenn die Steuererklärung zum 1. Mal eingereicht wird, ist ihr eine Liste aller Konten beizufügen, die der Assessee in Bezug auf die Dienstleistungssteuer führt, einschließlich der von seinen Zweigniederlassungen erhaltenen Rechnungen.
Im Falle eines Fehlers oder einer Unterlassung in der Steuererklärung muss ein Gutachter innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Einreichung der ursprünglichen Steuererklärung eine überarbeitete Steuererklärung vorlegen.
Verspätete Gebühr für verspätete Einreichung der Servicesteuererklärung
Wenn die Servicesteuererklärung nicht vor dem Fälligkeitstag der Einreichung der Servicesteuererklärung eingereicht wird, ist die verspätete Gebühr wie folgt zu entrichten
Verspätete Einreichung der Rücksendung nach Fälligkeit | Verspätete Gebühren |
Erste 15 Tage | Rs. 500 |
15-30 tage | Rs. 1000 |
Mehr als 30 Tage | Rs. 1000 + Rs. 100 pro Tag über 30 Tage hinaus |
Die maximal zu zahlende Verspätungsgebühr beträgt Rs. 20,000 |
So reichen Sie die Servicesteuererklärung ein
Jede Person / Organisation, die eine Servicesteuer-Registrierungsnummer hat. ist erforderlich, um eine Steuererklärung auf halbjährlicher Basis einzureichen. Physische Formulare sind für die Einreichung der Servicesteuererklärungen nicht verfügbar, und die Servicesteuererklärung kann nur online eingereicht werden.
Eine Person kann entweder selbst die Servicesteuererklärung online einreichen oder einen Fachmann beauftragen, die Servicesteuererklärung in ihrem Namen einzureichen. Da Service-Steuererklärungen etwas kompliziert und nicht so einfach sind wie die Online-Einreichung einer Einkommensteuererklärung, ziehen es die meisten Menschen vor, die Service-Steuererklärungen über einen Fachmann einzureichen.
Viele komplizierte Details müssen in der Servicesteuererklärung angegeben werden, und daher ziehen es die meisten Menschen vor, die Servicesteuererklärung über einen Fachmann selbst einzureichen. Darüber hinaus ist es mit dem Wachstum des Internets viel einfacher geworden, einen Fachmann online einzustellen, und die Leute haben jetzt begonnen, Rücksendungen über Professionals online selbst einzureichen, da dies viel bequemer ist und die professionellen Gebühren auch viel geringer sind.