Fahrzeugtypen für die Führerscheinklasse

Klasse 7 (GDL)

Eine Person ab 14 Jahren kann einen gültigen Führerschein beantragen.

Ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter muss dem Antrag zustimmen, wenn die antragstellende Person unter 18 Jahre alt ist. Zum Lernen und in Begleitung eines voll lizenzierten Fahrers kann der Inhaber eines Führerscheins der Klasse 7 Folgendes betreiben:

  • ein Fahrzeug oder eine Fahrzeug-Anhänger-Kombination, die der Inhaber eines Führerscheins der Klasse 5 bedienen darf
  • ein Motorrad (muss 16 Jahre oder älter sein, wenn er mit einem Vorgesetzten lernt, der einen Führerschein der Klasse 6 nicht–GDL besitzt)
  • ein Moped

Klasse 5 – GDL

Das Mindestalter für die Lizenzierung beträgt 16 Jahre.

Personen unter 18 Jahren, die einen Führerschein beantragen, müssen die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten haben.

Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse 5 GDL darf Folgendes betreiben:

  • ein Fahrzeug oder eine Fahrzeug-Anhänger–Kombination, die der Inhaber eines Führerscheins der Klasse 5 betreiben darf

Klasse 5 – NICHT-GDL

Das Mindestalter für die Zulassung beträgt 18 Jahre. Der Inhaber eines NICHT-GDL-Führerscheins der Klasse 5 darf Folgendes betreiben:

  • ein Fahrzeug oder eine Fahrzeug-Anhänger-Kombination, die der Inhaber eines Führerscheins der Klasse 5 betreiben darf

Fahrzeuge, die mit einem Führerschein der Klasse 5 betrieben werden dürfen:

  • ein Fahrzeug mit nur zwei Achsen
  • ein Freizeitfahrzeug mit höchstens drei Achsen
  • ein Fahrzeug mit nur zwei Achsen, während dieses Fahrzeug einen Anhänger mit einer oder mehreren Achsen zieht und nicht mit Druckluftbremsen ausgestattet ist
  • ein Freizeitfahrzeug mit nur zwei Achsen, während dieses Fahrzeug einen Anhänger mit einer oder mehreren Achsen zieht, und der Anhänger nicht mit Druckluftbremsen ausgestattet ist
  • ein Freizeitfahrzeug mit drei Achsen, während dieses Fahrzeug einen Anhänger mit einer oder zwei Achsen zieht und nicht mit Druckluftbremsen ausgestattet ist
  • a moped
  • alle Kraftfahrzeuge der Klassen 1, 2, 3 und 4 und der Lernende ist mindestens 18 Jahre alt. Zum Lernen (Sie müssen einen Supervisor mit einem gültigen Führerschein für den Fahrzeugtyp haben)
  • ein Motorrad (zum Lernen mit einem Supervisor, der eine Klasse 6 Nicht-GDL-Lizenz besitzt)

Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse 5 darf nicht arbeiten:

  • ein Motorrad (außer zum Lernen)
  • ein Fahrzeug mit einer Sitzplatzkapazität von mehr als 15 Personen, während dieses Fahrzeug eine andere Person als den Fahrer befördert
  • ein Fahrzeug, das Fahrgäste zum Mieten befördert
  • ein Fahrzeug mit Druckluftbremsen, es sei denn, der Vorgesetzte verfügt über einen Druckluftbremsvermerk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.